Was passiert, wenn ich einen abgelaufenen Personalausweiss erneuern will?
Mein Personalausweis ist seit 13 Monaten abgelaufen, da es mein erster ist habe ich das einfach nicht gemerkt. Wenn ich jetzt hingehe um mir einen neuen machen zu lassen, muss ich dann mit einem Bußgeld rechnen? Oder bekomme ich einfach einen neuen?
16 Antworten
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Das Personalausweisgesetz (PAuswG) sieht in § 32 Absatz 2 Teilsatz 2 ausdrücklich vor, dass man ein Bußgeld von bis zu 3.000 EUR bekommen kann, wenn man keinen gültigen Ausweis oder Reisepass besitzt.
Es steht der Behörde frei ein Bußgeld zu erteilen, oder eben auch nicht. Das ist Ermessenssache.
Geh einfach zum Amt, beantrag einen Neuen, zeig dich reumütig und entschuldige dich, dass du es vergessen hast. Der Ton macht wie bei so vielen Sachen die Musik. Vielleicht sieht der Sachbearbeiter von einem Bußgeld ab.
Bei uns würdest du allerdings ohne wenn und aber ein Bußgeld von 88,80 EUR bekommen. 60 EUR Bußgeld, 25 EUR Auslagen, 3,80 EUR für die Zustellungskosten.
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Theoretisch können für einen abgelaufenen Personalausweis Bußgelder von bis zu 3.000 Euro fällig werden. Das regelt § 32 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG). Zu einer solch drastischen Strafe greifen Behörden aber nur in absoluten Ausnahmefällen.
Manche Kommunen erheben auch gar keine Verwarn- oder Bußgelder für abgelaufene Ausweise.
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Genug gute Antworten. Aber du hast nicht zufällig daneben einen Reisepass? Dann würdest du natürlich gar nichts riskieren.
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Du bekommst einen neuen, musst aber eine Geburtsurkunde oder, wenn vorhanden, das Stammbuch vorlegen
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Das ist auch seit letztem Jahr neu, weil sich die Rechtschreibung und die Sonderzeichen wieder mal geändert hat, außerdem gibt es jetzt er, sie und es
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Ob du ein Bußgeld zahlen musst liegt im Ermessen des Sachbearbeiters und hängt ggf. auch von der Haushaltslage der Gemeinde ab.
Aber je länger du wartest, um so höher das potenzielle Bußgeld.
Gerüchteweise kann es auch helfen, einfach zu behaupten, man hätte seinem Ausweis verloren. Dann bemerken die mit etwas Glück garnicht das der alte abgelaufen war.
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dann brauch man eine eidesstattliche versicherung... die ist allerdings wesentlich billiger als die 3000 kröten... ca 90 taler
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Die wird allerdings sehr viel teurer, wenn rauskommt, dass sie gelogen war.
Jetzt mal ehrlich: Eine Straftat begehen, um eine Ordnungswidrigkeit zu vertuschen? Keine gute Idee...
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nicht ohne weiteres nachweisbar... wo kein kläger, da kein richter!
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Sicher, aber die Chance, ungeschoren davonzukommen, macht es noch lange nicht zu einer guten Idee.
Danke, aber eine Geburtsurkunde musste ich ganz sicher beim erstmaligen beantragen auch nicht mitbringen.