Person a ist noch 7 Monate in der Insolvenz 450 Euro Job zum verdienst?

2 Antworten

Hat eine Person, der der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung unterhaltsverpflichtet ist eigenes Einkommen, so kann diese Person auf Antrag des Gläubigers bei der Berechnung des pfandfreien Einkommens unberücksichtigt bleiben;

§ 850c Abs. 4 ZPO; eine entsprechende Anwendung gibt es auch im Insolvenzrecht, der § ist mir aber im Moment nicht geläufig;

hinsichtlich des Minijobs ist ja schon eine Antwort da;

einfach mal beim Inso-Verwalter nachfragen;

Man darf einen Minijob ausführen muss aber die Pfändungsfreigrenze beachten.

Das und andere wichtige Infos hier:

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/privatinsolvenz-minijob


Leonkuschka115 
Fragesteller
 07.10.2019, 18:10

Wie sieht das mit dem Gehalt der Kinder aus

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Leonkuschka115 
Fragesteller
 07.10.2019, 18:23
@johnnymcmuff

Aber das heißt ja das die Kinder nicht mehr unterhalspflichtig sind und somit das Haupt Gehalt sowie der nebenjob zusammengerechnet wird und die Pfändungsfreigrenze bei 1100 liegt ca habe ich das so richtig verstanden

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Heidrun1962a  07.10.2019, 18:49
@johnnymcmuff

ja, aber der Prändungsfreibetrag reduziert sich, da die "Kinder" jetzt für sich selber sorgen können und der Elternteil raus ist.

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