Einfach bei der Krankenversicherung abgemeldet trotz bestehendes Arbeitsverhältnis?
Guten Tag.
Kann der Arbeitgeber trotz bestehendes Arbeitsverhältnis mich einfach bei der KV abmelden? Ich bin um mein Baby zu schützen ein Zeitraum (3 Monate) nicht zur Arbeit gegangen. Die Arbeitstelle wusste darüber Bescheid und hat mir dazu auch geraten. Ich hab in den Zeitraum auch kein Lohn erhalten (was mir aber auch klar war). Jetzt hab ich ein schreiben von meiner KV erhalten wo drin steht dass der Arbeitgeber mich einfach in den Zeitraum bei der KV abgemeldet hat .
Jetzt wo ich in der Schuleblock bin und lohn bekommen hab hat der Arbeitgeber mich wieder angemeldet.
Kann mir bitte jemand helfen? Danke in Vorraus
14 Antworten
Nach einem Zeitraum von 4 Wochen ohne Lohnfortzahlung MUSS der Arbeitgeber dich abmelden. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Damit musst du dich freiwillig krankenversichern- es sei denn, du bist verheiratet, dein Ehepartner gesetzlich krankenversichert. Dann kannst du, auch rückwirkend für diese Zeit in die kostenfreie Familienversicherung bei deinem Ehepartner.
Dein Arbeitgeber war verpflichtet, die Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Siehe hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/56/schwangere/bekanntgabe/index.html
Hat er die Gefährdungsbeurteilung vorgenommen? Die muss er verpflichtend mit dir besprechen, dir eine Kopie davon geben.
Personen, die in bestimmten Berufen arbeiten, müssen vom Arbeitgeber bei voller Lonhfortzahlung freigestellt werden. Dazu ist er verpflichtet. Schau in der Broschüre, die weiter unten im Link steht nach und sprich ihn direkt darauf an.
Er hätte ggf. ein Beschäftigungsverbot aussprechen müssen aufgrund deiner Tätigkeit, nicht die Frauenärztin- da lag keine Krankheit vor.
Erkundige dich berim Gewerbeaufsichtsamt und fordere ggf. den Lohn nach, dann muss er dichg auch wieder anmelden.
Ja eine Gefährdungsburteilung wurde gemacht aber nicht sofort bei Bekanntgabe der schwangerschaft sonder erst viel später. Auch in der Beurteilung gesteht drin das der Beruf auf Grund der Krankheiten und Gefahrstoffe nicht für schwanger geeinigt ist.
Mit lieben Grüßen
Schynerra
Laut deiner anderen Frage arbeitest du in der Pflege. Warum hast du dir eigentlich nicht von deinem Gyn ein Berufsverbot geben lassen? Der unbezahlte Urlaub oder die Freistellung, nach der es sich anhört, ist die mit Abstand unglücklichste Lösung von allen.
Das mit der Anzeige ist ja völliger Blödsinn. wenn ein Beschäftigungsverbot begründet ist, dann gibt's auch keine Anzeige.
je mehr Kommentare ich von dir lese, umso mehr sieht es für mich eher danach aus, als das du dich gar nicht darum gekümmert hast und einfach zu Hause geblieben bist, nur weil dein Chef Geld sparen wollte.
was hast du denn gedacht wie das mit der Versicherung läuft wenn du keinen Lohn bekommst. Ist doch logisch, wo nichts gezahlt wird, kann auch kein Beitrag gezahlt werden.
Diese Aussage halte ich für völligen Schwachsinn. Wenn das dein Gyn tatsächlich gesagt haben sollte, halte ich ihn für absolut unfähig, Menschen zu behandeln. Dem sollte dann tatsächlich das Handwerk gelegt werden.
Hast Du denn in der Zeit ohne Krankenversicherung irgendwelche Leistungen von Ärzten in Anspruch genommen? Ansonsten wäre das ja ziemlich egal im Nachhinein.
Das wäre nicht egal, denn es besteht in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung!
Stimmt, aber wenn in der Zeit keine Kosten aufgelaufen sind, macht es für die TE keinen Unterschied. Im Zweifefsfall hat sie ja den Fehler gemacht und würde sich selber schaden, wenn sie da irgendwas in die Wege leitet.
- Ob man zum Arzt geht oder nicht, Beiträge zur Krankenversicherung sind zu zahlen.
- Was ist TE.
Das spielt überhaupt keine Rolle, in Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht.
Zahlst du deine Autoversicherung auch nur in den Monaten, in denen du einen Schaden verursacht hast?
Mein Kommentar war an @Neugierig1971 gerichtet, der/die wohl der Meinung ist, man bräuchte keine Beiträge zahlen, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt.
Aber du hast recht - du hättest das mit der Krankenkasse absprechen sollen, dann hättest du gewusst, was auf dich zukommt. Nun musst du mit knapp 600 € für die 3 Monate rechnen.
Ja hab ich die Gesetztlich Untersuchung bei der schwangerschaft.
Das spielt keine Rolle - du warst ja durchgängig versichert. Nur die Beitragszahlung muss geklärt werden. Kläre das am besten morgen mit der Krankenkasse.
Wenn Du keinen Lohn erhälst, ist die Abmeldung recht logisch.
Aber warum machst Du das? Sobald ein Baby unterwegs ist, musst Du doch nur zum Arzt und der bescheinigt dir, dass Du zu Schutz des Babys nicht arbeitsfähig bist.
Ansonten muss der Arbeitgeber dich freistellen (also das Gehalt weiter bezahlen), wenn er nicht für eine "schwangerschaftsgerechte" Arbeitsumgebung sorgen kann. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutzgesetz-chef-ich-bin-schwanger/150/3098/293339
Ich hab schon versucht ein Beschäftigungsverbot zu bekommen.
Der Arbeiter möchte das nicht aussprechen da wenn ich das Kind verliere halt besser aufpassen muss.
Mein Gym möchte das auch nicht ausstellen weil die Angst vor einer Anzeige hat. Da hat es anscheinend ein Vorfall in NRW geben wo zwei Ärzte eine Anzeige bekommen haben. Und da es jetzt anscheinend ein schreiben gibt wo Gym nur noch unter bestimmte Voraussetzungen ein Beschäftigungsverbot aussprechen können.
Natürlich muss ein Beschäftigungsverbot medizinisch begründet sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Arzt dir auch keines aussprechen.
Es war deine Entscheidung, 3 Monate nicht arbeiten zu gehen, obwohl es möglich gewesen wäre.
Und? Was hat deine Krankenkasse dazu gesagt? Hat der Arbeitgeber dargelegt, welche Beschäftigung nach ihm zumutbar wäre?
Der Arbeiter möchte das nicht aussprechen da wenn ich das Kind verliere halt besser aufpassen muss.
Das muss man so nicht akzeptieren.
Da ich das schreiben erst gestern bekommen habe konnte ich noch nicht darauf reagieren. Der Arbeitgeber hat gemeint das ich halt weiter in der Pflege gehen soll.(bin darin Azubi) Halt nur aufpassen muss das ich mich nicht mit Krankheit (z.b MSA) anstecke.
Gehe mit diesem Schreiben zu deiner Krankenkasse oder zur Berufsgenossenschaft, ggf. zur Handwerkskammer ... der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die er hier IMHO verletzt.
Du hast dich unbezahlt freistellen lassen. In der Zeit muss der Arbeitgeber natürlich auch keine Beiträge für dich abführen und meldet dich ab - das ist völlig korrekt und bedeutet nicht, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Du bist auf eigenen Wunsch zu Hause geblieben, um „dein Baby zu schützen“. Nun musst du natürlich die Konsequenzen tragen und in der Zwischenzeit deine Beiträge selbst zahlen - es sei denn, du hast noch Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung bei deinen Eltern.
Wenn die Freistellung medizinisch indiziert wäre, hätte dein Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot aussprechen können und du wärst bei vollen Bezügen freigestellt worden.
Ja ich bin Azubi in der Altenpflege. Und hab das mit den Beschäftigungsverbot versucht.
Mein Gym möchte das auch nicht ausstellen weil die Angst vor einer Anzeige hat. Da hat es anscheinend ein Vorfall in NRW geben wo zwei Ärzte eine Anzeige bekommen haben. Und da es jetzt anscheinend ein schreiben gibt wo Gym nur noch unter bestimmte Voraussetzungen ein Beschäftigungsverbot aussprechen können.
Angeblich nur noch wenn man Mehrlinge in sich trägt. Nach mehreren Fehlgeburten und oder nach künstlichen Befruchtung.