Gewerbe anmelden trotz Vorstrafen?

2 Antworten

Ich kann nur beschreiben, wie es in D wäre.

Hier würde niemals ein Gericht eine Gewerbeuntersagung aussprechen, höchstens die Untersagung des Gewerbeamtes im Fall der Klage bestätigen.

Eine Vorstrafe wäre nur ein Problem, wenn man ein erlaubnispflichtiges oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben will und die Tat einen Bezug zum Gewerbe haben könnte.

Die Gesellschaft wird ja wohl wollen, dass du dich erfolgreich in die Gesellschaft integrierst . . wenn du nicht gerade mit einer Scheinfirma Anleger mit FakeImmobilien abgezockt hast wird man dir doch nichts entgegen setzen wollen . . wozu auch?