Gewerbe anmelden trotz Vorstrafen?
Hallo zusammen! Habe vor ein paar Jahren leider viel Mist gebaut und bin deshalb noch auf Bewährung. Da ich mich seit Längerem mit E-Commerce beschäftige und vorhabe es mal zu probieren, ist es möglich ein Gewerbe in Österreich anzumelden trotz Vorstrafen? Hat nichts mit Kapitalverbrechen zu tun gehabt, aber Sachbeschädigung. Vom Gericht wurde kein Verbot für ein Gewerbe ausgesprochen. Habe leider nichts nützliches im Internet gefunden bzw. es nicht direkt verstanden. Wäre dankbar für eine Antwort. :)
2 Antworten
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Ich kann nur beschreiben, wie es in D wäre.
Hier würde niemals ein Gericht eine Gewerbeuntersagung aussprechen, höchstens die Untersagung des Gewerbeamtes im Fall der Klage bestätigen.
Eine Vorstrafe wäre nur ein Problem, wenn man ein erlaubnispflichtiges oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben will und die Tat einen Bezug zum Gewerbe haben könnte.
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Die Gesellschaft wird ja wohl wollen, dass du dich erfolgreich in die Gesellschaft integrierst . . wenn du nicht gerade mit einer Scheinfirma Anleger mit FakeImmobilien abgezockt hast wird man dir doch nichts entgegen setzen wollen . . wozu auch?