Hallo zusammen,

mein Anstellungsvertrag enthält folgende Formulierung:

"Eine vorzeitige Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsteile vereinbart."

Nun habe ich den Anstellungsvertrag am 18.6.2019 nach bestandener mündlichen Prüfung meiner Ausbildung unterschrieben. Im Unternehmen bin ich seit dem 15.7.2016. Ich habe keine Probezeit.

Wenn ich nun alles richtig verstehe, gilt was nach §622 Abs. 2 BGB geregelt ist und der erste Abschnitt mit "Kündigung zum 15. .." ist hinfällig. Das heißt ich kann aktuell nur zum 30.11.2019 kündigen, oder?

Vielen Dank für die Hilfe.