Nachbarn anzeigen wegen Gewalt gegen mein Kind?

8 Antworten

Mit Kindern zu schimpfen ist grundsätzlich schlecht. Es gibt NIE einen Grund dafür. Man kann IMMER normal reden


GoldAdler721 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 04:25

Ich habe mit dem Nachbarn geschimpft, dass er mein Kind geschlagen hat, nicht mit meinem Kind wegen des Klingelstreichs. Klingelstreiche macht doch jedes Kind mal und hat jeder mal als Kind gemacht, deswegen schimpfen finde ich etwas übertrieben.

musso  08.10.2019, 06:53
@GoldAdler721

Das ist nicht so harmlos. Stell dir vor, da ist ein alter Mensch, der bei jedem Schritt Schmerzen hat und sich wirklich zur Tür schleppt. Kindern muss klar werden, dass Klingelstreiche höchst asozial sind. Aber wenn schon die Eltern es tolerieren, wie soll sich jemand wehren?

LenaMitHund  08.10.2019, 07:11
@GoldAdler721

Doch nicht mit 13! Mit 5 macht man das. Es ist nicht ok, Kinder zu schlagen. Aber Klingelstreiche mit 13... sorry

Akka2323  09.10.2019, 13:15
@LenaMitHund

Dein Sohn darf sich ungestraft daneben benehmen und der Nachbar soll strafrechtlich verfolgt werden? Kein Wunder, dass die Kinder nicht mehr wissen, was richtig und falsch ist.

Brina873  19.02.2024, 19:06
@Akka2323

Sorry aber eine Ohrfeigen geben ist falsch immer zur eltern gehn meine Nachbarin sagt immer blöde sache zu meine tochter sowas wie guck nicht so blöd weggen der bescheuerte nachbarin zieh ich freiwillig um

Als der Gastwirt in unserem Dorf meinte, meine Tochter schlagen zu müssen, habe ich zuerst noch vergeblich versucht, mit ihm zu reden. Daher die Polizei gerufen, danach Strafantrag gestellt, das hat ihn letztendlich 500€ an eine Tafel gekostet. Dafür habe ich mir das Schreien gespart.

Du solltest mal mit deinem Kind reden. Was er getan hat, war nicht gut. Ich kann verstehen, dass ältere sowie jüngere Menschen in frieden leben wollen. Gleichzeitig war die Ohrfeige auch nicht richtig. Ich würde es aber dabei belassen.

MfG, Tim

Es ist völlig ok demjenigen die Meinung zu sagen und auch zu erwähnen, dass er sich beim Sohn entschuldigen soll. Würde er wahrscheinlich nicht machen aber ich hätte den Sohn zu dieser Aktion auch mitgenommen. Das Kind soll mitbekommen, dass das nicht in Ordnung ist was da passierte und vielleicht ist der Nachbar so erwachsen das auch normal aussprechen zu können. Selten aber gibt's. Hätte da auch kein schlechtes Gewissen deswegen. Aber anzeigen wegen einer Ohrfeige die (bis jetzt) einmalig war würde ich ihn nicht. Aber man kann ihn aufklären, was man davon hält ohne zu drohen.

Lautstark Beschimpfen ist eine „normale“ Reaktion für ein Elternteil wenn es mitbekommt wie das eigene Kind von einer „fremden“ Person eine Ohrfeige verpasst bekommt. Eine Straftat steht zumindest nach §223 StGb Körperverletzung. abs. (1) im Raum.
Wie allerdings im Endeffekt entschieden wird liegt bei dem dann zuständigen Richter/In.
Es ist hierbei nicht wichtig wie andere in solch einen Moment handeln würden, sondern wie du der Situation gegenüber gehandelt hast. Wenn es sich wie du schreibst auf Lautstarkes Beschimpfen beschränkte und nicht zu weiteren Handgreiflichkeiten überging, stehen die Chancen einen Erfolg zu erziehen höher.

Liebe grüße

RA- S.Galway

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bergfex49  08.10.2019, 05:59

Hallo, welche Chancen welchen Erfolg zu erzielen wem gegenüber stehen denn jetzt höher?