Plagiat Uni Klausur?
Hallo,
ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.
Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).
Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(
Liebe Grüße
3 Antworten
Mal hoffen, dass keine deiner Dozenten hier unterwegs sind hehe ^^. Aber ich würde mir an deiner Stelle keine Sorgen machen, schließlich war es ne Klausur und du darfst natürlich Antworten geben, wie sie in diversen Quellen auch drinne stehen, das zeigt dem Dozenten höchstens, dass du gut vorbereitet bist. Einen Nachweis, ob du während der Klausur Gebrauch von diesen Quellen gemacht hast wird keiner bringen können
Der Clou bei "Open Books" ist, dass man alle Hilfsmittel benutzen darf. Das ist der Verzweiflung der Unis geschuldet, die bei Online-Klausuren nicht gewährleisten können, dass man nicht schummelt. Um die ehrlichen Prüflinge gegenüber den Schummlern nicht zu benachteiligen, gibt man die Hilfsmittel von vorn herein für alle frei.
Wieso sollten sie ? Die Antworten die in den Klausuren verlangt werden beruhen doch auf gelerntes, da musst du dir nichts neues aus dem Ar*** ziehen, sondern das hinschreiben, was du gelernt hast. Höchstens bei ner Facharbeit odersowas müsstest du deine Ausführungen entsprechend kennzeichnen, aber nicht bei ner Klausur.
Es gab bei den Probeklausuren scheinbar schon Vorfälle, wo mehreren Personen ein Plagiatsvorwurf gemacht wurde aufgrund ähnlichen Aufbaus einer Klausur wie in einem AG-Fall, obwohl da auch nix wortwörtlich übernommen wurde
Echt jetzt ? Das ist doch irgendwie kompletter bullshit, ich mein man prägt sich irgendwas ein, schreibt es in der Klausur nieder und dann wird einem Vorgeworfen dass man schummelt ? Was oder wie soll man dann sonst schreiben ? Bullshit, ist doch klar, dass das was man gelernt hat und dann in der Klausur entsprechend antwortet ähnlich klingen ?! Erwarten sie, dass man ne neue Sprache erfindet ? Oder eigenhändig das Gesetzbuch revolutioniert und erweitert ? 😁 bullshiiiiit sorry, und selbst wenn es so wäre, können sie es einem 0 % Nachweisen
Bei der Formulierung von Obersätzen und bei Definitionen musst du dir in Klausuren überhaupt keinen Kopf machen. Und Quellen sind in Klausuren schlicht nicht anzugeben. Du musst auch nichts umformulieren, nur weil du es dir zu wortgenau gemerkt hast. Solange du nicht ganze Abschnitte wortgleich übernimmst, interessiert das niemanden. Mal ganz davon zu schweigen, dass es auch nicht systematisch überprüft wird. Aufmerksam werden Korrektoren nur dann, wenn der Bearbeiter in einzelnen Abschnitten plötzlich ein ganz anderes, meist besseres Sprachniveau zeigt. Geldstrafen oder eine Exmatrikulation musst du aber auch bei dreistesten Plagiaten nicht befürchten. Leider sind die Unis da sehr nachsichtig und lediglich die individuelle Prüfung wird als nicht bestanden gewertet.
Viel Erfolg!
Die von dir aufgeführten Beispiele sind Standardformulieren, die man in vielen oder fast allen Klausuren findet. Sowas ist kein Plagiat. Das liegt vor, wenn du ganze Meinungen oder Auslegungen wortgleich kopierst.
Ich finde es vor allem bei Meinungsstreitigkeiten in Jura schwierig. Da haben wir ja von unserem Professor im Skript infos zu bekommen, welche Meinungen in der Literatur beispielsweise vorherrschen und welche Argumente für und gegen diese sprechen. Ich denke, da kann es schnell passieren, dass einem ein Plagiat bei gelernten Inhalten angekreidet wird, was so in einer normalen Klausur natürlich nicht passieren würde :( Ich hoffe, es gibt bald wieder Präsenzprüfungen
Ich habe ja nicht abgeschrieben, sondern mache mir eher Sorgen,d ass meine Ausführungen fälschlicherweise als abgeschrieben registriert werden :( Danke, das beruhigt etwas