Hallo, mein Sohn soll zum 6.3 ins Ausland umziehen. Nun hat uns die Schule mitgeteilt, dass wir ihn deshalb zuerst beim Kreisverwaltungsreferat von der Wohnung abmelden müssen, das heißt er wäre in Deutschland gar nicht mehr gemeldet.

Das wollen wir allerdings nicht. Wir wollen, dass er hier gemeldet bleibt, allerdings seinen Lebensmittelpunkt (Schule und Sport) in Tschechien hat. Er wird ja irgendwann ggf zurück kommen und wieder hier wohnen.

Muss ich meinen Sohn in Deutschland wirklich abmelden (komplett), da sonst die Schulpflicht nicht eingehalten wird?

Vielen Dank