Können ihn seine Nachbarn dafür anzeigen?

13 Antworten

Doch, ist das rechtens ?

Ja, natürlich ist das rechtens. Wenn diese sich an den Vermieter wenden, kann das sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

Wenn er den Fernseher laufen hat, muss er logischerweise lauter machen als wir normal hörenden

Nein, muss er nicht. Alternativen wären Hörgeräte oder Kopfhörer.

Erstmal gibt es Höhrgeräte und Kopfhörer.

Aus dem Grund wird eine Beschwerde beim Vermieter auch Erfolg haben.

Ja, grenzt an Lärmbelästigung.

Jedoch ist fragwürdig, ob eine Anzeige Sinn macht.

Ich würde den Vermieter einschalten.

Anzeigen können Sie vieles...

Aber um den Frieden im Haus zu gewähren, könnte er ja mal Kopfhörer ausprobieren.

Ansonsten ist er gehandcapt und dementsprechend müssen sie, bis zu einem Punkt, damit leben.


Oponn  17.02.2021, 12:55
Ansonsten ist er gehandcapt und dementsprechend müssen sie, bis zu einem Punkt, damit leben.

Bis zu welchem Punkt denn?

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FreeSoulFL  17.02.2021, 12:57
@Oponn

Nachts um 3 mit Lautstärke 80 von 100 ist schon vermeidbar

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FreeSoulFL  17.02.2021, 12:59
@Oponn

Das er als geschädigter tagsüber den Fernseher lauter hat als normal hörende. Nur darf man auch nicht vergessen, aus der Frage geht vieles nicht hervor.

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Oponn  17.02.2021, 13:03
@FreeSoulFL
Das er als geschädigter tagsüber den Fernseher lauter hat als normal hörende.

Doch, das ist vermeidbar und auch unzulässig, wenn es bei den Nachbarn über Zimmerlautstärke hinaus geht.

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:08
@Oponn

Da liegst du falsch.... Aber gut.

Wenn du der Meinung bist, okay.

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Oponn  17.02.2021, 13:09
@FreeSoulFL

Na, da kannst du ja mit Sicherheit die Gesetze liefern, die das gestatten, oder?

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:10
@Oponn

Ja zb das man dir in deinem Wohnraum relativ wenig vorschreiben kann.

Willst du einem schwerhörigen verbieten, fern zu sehen?

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:32
@Oponn

Es gibt Urteile in beide Richtungen 😉

Ausserdem hat das nicht wirklich etwas mit einer herkömmlichen Ruhestörung zu tun.

Diese wäre vermeidbar und ist vorsätzlich.

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Oponn  17.02.2021, 13:32
@FreeSoulFL

Dann zitier doch mal eins, welches deine Ansicht stützt.

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:33
@Oponn

Du hast jetzt Ruhestörung rausgesucht und ich soll für dich, nur nochmal, für dich, Urteile raussuchen?

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Oponn  17.02.2021, 13:35
@FreeSoulFL
Es gibt Urteile in beide Richtungen 😉

Deine Behauptung, für die ich gerne einen Beleg hätte.

Ausserdem hat das nicht wirklich etwas mit einer herkömmlichen Ruhestörung zu tun.

Doch natürlich.

Diese wäre vermeidbar und ist vorsätzlich.

Sie ist vermeidbar und wohl kaum versehentlich.

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:36
@Oponn

Nein sie ist eben nicht vermeidbar....

Wie wäre sie den vermeidbar? Erzähl mal.

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Oponn  17.02.2021, 13:37
@FreeSoulFL

Kopfhörer, Hörgerät.

Wo bleiben jetzt die Urteile?

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:38
@Oponn

Du hast oben den Rat eines Anwalts, das du noch nicht einmal mit einer Unterlassung dagegen ankommst... Das sollte eigentlich vollkommen reichen.

Kopfhörer, Hörgerät... Und wer will das bestimmen? Du?

Soll man jemanden dazu zwingen, in seiner Wohnung einen Kopfhörer zu benutzen oder sich ein Hörgerät anzuschaffen, weil der nachbar6das gerne so hätte? Dein Ernst?

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Oponn  17.02.2021, 13:43
@FreeSoulFL
Du hast oben den Rat eines Anwalts, das du noch nicht einmal mit einer Unterlassung dagegen ankommst... Das sollte eigentlich vollkommen reichen.

Ich habe die Meinung eines Anwalts. Du hast von Urteilen gesprochen.

Soll man jemanden dazu zwingen, in seiner Wohnung einen Kopfhörer zu benutzen oder sich ein Hörgerät anzuschaffen, weil der nachbar6das gerne so hätte? Dein Ernst?

Nein, natürlich nicht. Da müssen die Nachbarn natürlich am Fernsehprogramm teilnehmen. Ruhe wird überbewertet.

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:50
@Oponn

Du liegst in deiner Annahme komplett falsch. Aber gut, solche Foren sind ja dafür da, sein Wissen zu verbessern.

Du verwechselst die Ruhestörung. Eine Ruhestörung ist, meistens, eine vorsätzliche, vermeidbare Störung der Ruhe.

Das ein geschädigter, seinen Fernseher lauter Stellen muss, ist aber nicht vermeidbar da er nur so, am normalen Leben und Alltag teilhaben kann.

Und nein, du kannst ihm das nicht verbieten und nein, auch nicht zwingen, sich etwas anzuschaffen. Aller höchstens, kann man in Ruhezeiten so etwas überhaupt in Erwägung ziehen, also nach 20 Uhr.

Aber selbst da, ziehst du den kürzeren. Seine Wohnung, sein Herrschaftsbereich. Grundgesetz und sowas... Da kommst du, als Nachbar, nicht gegen an.

Und: die Meinung eines Anwalts... Klar, ich Trottel. Die verdienen ja nur ihr Geld mit sowas. Warum sollten sie das wissen... Mea culpa...

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Oponn  17.02.2021, 13:52
@FreeSoulFL

Wo sind jetzt die Urteile?

Deine restlichen Ausführungen sind dann schlicht falsch. Natürlich muss ich nicht den ganzen Tag Beschallung aus der Nachbarwohnung ertragen. Sonst wäre ja auch ein Lautstärkebattle unvermeidbar.

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FreeSoulFL  17.02.2021, 13:54
@Oponn

Die kannst du dir selbst suchen... Ganz ehrlich, wenn du noch immer der Meinung bist, du hast recht, dann ist es so.

Wird mir echt zu anstrengend. Du benimmt dich wie ein kleines Kind. In der Zeit, hättest du schon lange selbst suchen können...

Also, du hast natürlich recht.

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Oponn  17.02.2021, 13:55
@FreeSoulFL

Ich werde mit Sicherheit keine Beleg für deine Behauptungen suchen.

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schleudermaxe  18.02.2021, 13:07

Das wäre zu schön, die vom Ordnungsdienst haben nichts mehr zu tun, weil jeder glaubt die anderen haben zu schlucken.

Wenn er Pech hat, wird ihm die Hütte abgenommen, er sollte mal in die TE schauen, was er dort zum Thema Lärmstörungen vereinbart/gekauft hat, wäre mein Tipp.

Wer nicht gemeinschaftsfähig ist, fliegt raus. Ist eigentlich ganz einfach.

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Meine Schwiegereltern sind beide extrem schwerhörig und sie schauen tv grundsätzlich nur mit Untertiteln da es sonst viel zu anstrengend für sie wäre .

es gibt aber auch spezielle Kopfhörer für hörgerätträger das könnte in dem Fall eine sehr gute Alternative sein und die Nachbarn wieder etwas besänftigen