Können ihn seine Nachbarn dafür anzeigen?
Ein Kollege von mir ist hochgradig schwerhörig und wohnt in seiner eigenen Wohnung in einem Neubau (heißt: gut gedämmt). Wenn er den Fernseher laufen hat, muss er trotz Hörgeräte logischerweise lauter machen als wir normal hörenden. Für mich überhaupt kein Problem, für seine Nachbarn scheinbar ein sehr großes Problem. Obwohl sie wissen, dass er trotz Hörgeräte den Fernseher sonst nicht so gut hört bzw. Wörter nicht so gut versteht, wollen sie ihm wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung anzeigen. Ist das rechtens?
13 Antworten
Doch, ist das rechtens ?
Ja, natürlich ist das rechtens. Wenn diese sich an den Vermieter wenden, kann das sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
Wenn er den Fernseher laufen hat, muss er logischerweise lauter machen als wir normal hörenden
Nein, muss er nicht. Alternativen wären Hörgeräte oder Kopfhörer.
Erstmal gibt es Höhrgeräte und Kopfhörer.
Aus dem Grund wird eine Beschwerde beim Vermieter auch Erfolg haben.
Ja, grenzt an Lärmbelästigung.
Jedoch ist fragwürdig, ob eine Anzeige Sinn macht.
Ich würde den Vermieter einschalten.
Anzeigen können Sie vieles...
Aber um den Frieden im Haus zu gewähren, könnte er ja mal Kopfhörer ausprobieren.
Ansonsten ist er gehandcapt und dementsprechend müssen sie, bis zu einem Punkt, damit leben.
Das er als geschädigter tagsüber den Fernseher lauter hat als normal hörende. Nur darf man auch nicht vergessen, aus der Frage geht vieles nicht hervor.
Das er als geschädigter tagsüber den Fernseher lauter hat als normal hörende.
Doch, das ist vermeidbar und auch unzulässig, wenn es bei den Nachbarn über Zimmerlautstärke hinaus geht.
Na, da kannst du ja mit Sicherheit die Gesetze liefern, die das gestatten, oder?
Ja zb das man dir in deinem Wohnraum relativ wenig vorschreiben kann.
Willst du einem schwerhörigen verbieten, fern zu sehen?
Es gibt Urteile in beide Richtungen 😉
Ausserdem hat das nicht wirklich etwas mit einer herkömmlichen Ruhestörung zu tun.
Diese wäre vermeidbar und ist vorsätzlich.
Du hast jetzt Ruhestörung rausgesucht und ich soll für dich, nur nochmal, für dich, Urteile raussuchen?
Es gibt Urteile in beide Richtungen 😉
Deine Behauptung, für die ich gerne einen Beleg hätte.
Ausserdem hat das nicht wirklich etwas mit einer herkömmlichen Ruhestörung zu tun.
Doch natürlich.
Diese wäre vermeidbar und ist vorsätzlich.
Sie ist vermeidbar und wohl kaum versehentlich.
Du hast oben den Rat eines Anwalts, das du noch nicht einmal mit einer Unterlassung dagegen ankommst... Das sollte eigentlich vollkommen reichen.
Kopfhörer, Hörgerät... Und wer will das bestimmen? Du?
Soll man jemanden dazu zwingen, in seiner Wohnung einen Kopfhörer zu benutzen oder sich ein Hörgerät anzuschaffen, weil der nachbar6das gerne so hätte? Dein Ernst?
Du hast oben den Rat eines Anwalts, das du noch nicht einmal mit einer Unterlassung dagegen ankommst... Das sollte eigentlich vollkommen reichen.
Ich habe die Meinung eines Anwalts. Du hast von Urteilen gesprochen.
Soll man jemanden dazu zwingen, in seiner Wohnung einen Kopfhörer zu benutzen oder sich ein Hörgerät anzuschaffen, weil der nachbar6das gerne so hätte? Dein Ernst?
Nein, natürlich nicht. Da müssen die Nachbarn natürlich am Fernsehprogramm teilnehmen. Ruhe wird überbewertet.
Du liegst in deiner Annahme komplett falsch. Aber gut, solche Foren sind ja dafür da, sein Wissen zu verbessern.
Du verwechselst die Ruhestörung. Eine Ruhestörung ist, meistens, eine vorsätzliche, vermeidbare Störung der Ruhe.
Das ein geschädigter, seinen Fernseher lauter Stellen muss, ist aber nicht vermeidbar da er nur so, am normalen Leben und Alltag teilhaben kann.
Und nein, du kannst ihm das nicht verbieten und nein, auch nicht zwingen, sich etwas anzuschaffen. Aller höchstens, kann man in Ruhezeiten so etwas überhaupt in Erwägung ziehen, also nach 20 Uhr.
Aber selbst da, ziehst du den kürzeren. Seine Wohnung, sein Herrschaftsbereich. Grundgesetz und sowas... Da kommst du, als Nachbar, nicht gegen an.
Und: die Meinung eines Anwalts... Klar, ich Trottel. Die verdienen ja nur ihr Geld mit sowas. Warum sollten sie das wissen... Mea culpa...
Wo sind jetzt die Urteile?
Deine restlichen Ausführungen sind dann schlicht falsch. Natürlich muss ich nicht den ganzen Tag Beschallung aus der Nachbarwohnung ertragen. Sonst wäre ja auch ein Lautstärkebattle unvermeidbar.
Die kannst du dir selbst suchen... Ganz ehrlich, wenn du noch immer der Meinung bist, du hast recht, dann ist es so.
Wird mir echt zu anstrengend. Du benimmt dich wie ein kleines Kind. In der Zeit, hättest du schon lange selbst suchen können...
Also, du hast natürlich recht.
Ich werde mit Sicherheit keine Beleg für deine Behauptungen suchen.
Das wäre zu schön, die vom Ordnungsdienst haben nichts mehr zu tun, weil jeder glaubt die anderen haben zu schlucken.
Wenn er Pech hat, wird ihm die Hütte abgenommen, er sollte mal in die TE schauen, was er dort zum Thema Lärmstörungen vereinbart/gekauft hat, wäre mein Tipp.
Wer nicht gemeinschaftsfähig ist, fliegt raus. Ist eigentlich ganz einfach.
Meine Schwiegereltern sind beide extrem schwerhörig und sie schauen tv grundsätzlich nur mit Untertiteln da es sonst viel zu anstrengend für sie wäre .
es gibt aber auch spezielle Kopfhörer für hörgerätträger das könnte in dem Fall eine sehr gute Alternative sein und die Nachbarn wieder etwas besänftigen
Bis zu welchem Punkt denn?