Darf man als Beamter Nebenverdienste haben?
Z.B. als Lehrer kann man seine Arbeitsstunden selbstständig einteilen...
Kann ein Lehrer neben seinem Beruf, verbeamtet, auch noch ein Gewerbe führen? Wohnungen vermieten, ein Hotel führen, Autogewerbe führen, an Abendschulen unterrichten, zusätzlich Privatstunden geben, in Aktien investieren oder auch Business im Ausland führen, oder ist das verboten, weil man quasi nur Deutschland "dient"?
5 Antworten
Kann ein Lehrer neben seinem Beruf, verbeamtet, auch noch ein Gewerbe führen?
Nebentätigkeiten sind in aller Regel genehmigungspflichtig. Grundsätzlich ist das aber möglich. Ein "Gewerbe führen" wird aber so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass man das wohl kaum genehmigt bekommt.
Wohnungen vermieten
Das ist Privatsache und keine Nebentätigkeit.
ein Hotel führen
Siehe Gewerbe führen.
Autogewerbe führen
Siehe Gewerbe führen.
an Abendschulen unterrichten
Das kommt bei Lehrern häufig vor, hab ich mir sagen lassen.
in Aktien investieren
Das ist Privatsache und sollte jeder bereits in jungen Jahren anfangen.
Darf er alles, mit Genehmigung seines Arbeitgebers. Er darf nur nix machen, was dem Ansehen seines Amtes und damit auch dem seines Abeitgebers, sprich dem Staat schadet.
Oder was anderweitig einen Interessenkonflikt darstellt.
Er darf als Entscheider im Bauamt nicht für sein Bauunternehmen auf Grund seines Amtes auch die Genehmigung erteilen müssen. Da muß er das Amt wechseln, oder kein Bauunternehmen gründen.
Sorry, obwohl er 57 Punkte hat stimmt die Antwort meines Vorredners so einfach nicht.
Erstens müsste man wissen in welchem Bundesland, da Lehrer Landesbeamte sind und es somit 16 unterschiedliche Dienstherren mit 16 unterschiedlichen Landesgesetzen gibt, die hier teils deutliche Unterschiede haben.
Grundsätzlich gilt, die Nebeneinkünfte mit Ausnahme der Verwaltung eigenen Vermögens dürfen nur "gering" sein und die Tätigkeit nicht beeinflussen. Hier ein guter Artikel dazu
https://www.academics.de/ratgeber/nebentaetigkeit-beamte-oeffentlicher-dienst
so sehe ich das auch,
allerdings ist z.B. in B-W ein grundsätzlicher Genehmigungsvorbehalt des Dienstvorgesetzten erforderlich, in Sachsen "lediglich" die Anzeigepflicht mit Ablehnungsmöglichkeit (Landesbeamte wie Lehrer). Der Genehmigungsvorbehalt zwar nur proforma, da ein grundrechtlicher Anspruch besteht, aber bei Beamten gibt es immer noch das Problemchen des zusätzlichen Verstoßes gegen die Dienstvorschriften. Beim Führen -wie in der Frage erwähnt- eines Hotels habe ich Bedenken, dass so etwas genehmigt wird, vor allem nebenher.
Aus eigener Erfahrung habe ich im Hinterkopf noch so etwas wie max. 25 % der sonstigen Arbeitsstunden, wobei ich die Lehrerstunden nicht beurteilen kann.
Das ist in der Wirtschaft nicht anders. Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden.
Wir können jetzt noch ein bisschen Wortklauberei betreiben, und du kannst sdch in weitere Ebenen versteigen, du kannst aber auch noch überlegen, was du da sagst:
da ein grundrechtlicher Anspruch besteht
Und genau das hab ich auch ausgedrückt. Nur weniger drumrum geredet.
Ich schätze, du bist Beamter und verstehst die Sprache der Leute nicht mehr.
ja, er darf Wohnungen vermieten und auch Aktiengewinne machen. Sonstige Tätigkeiten muss er sich genehmigen lassen.
Ach Wohnungen vermieten geht? Ich hatte irgendwo etwas über 40% gelesen, die man nicht übersteigen darf...
Alles was seinen arbritgeber nicht schädigt zb sexgewerbe oder was im konflikt mit seiner tätigkeit steht
Ja, aber im Prinzip darf er. Ansonsten gilt wie für in der Wirtschaft. Das 1. Anrecht auf deine Arbeitskraft hat dein Chef. Du darfst ja auch keinen 2. Vollzeitjob annehmen u. dergleichen. Nichts was deiner Leistung im Hauptjob, für die du bezahlt wirst, schmälert.