Wann kann eine Fatwa (Mordauftrag) aufgehoben werden?

Im Islam gibt es diesen sogenannten Fatwa.

Fatwa ist eine "erteilte Rechtsauskunft", mit dem man "religiöse oder rechtliche Probleme lösen kann". Die jenigen die Fatwa ausrufen dürfen, werden als Mufti bezeichnet.

Muftis dürfen Personen wegen Apostasie (Religionsaustritt / Islamaustritt), Islamkritik (Korankritik, Mohammedkritik, Sunnahkritik), angeblicher "Islambeleidigung" "Beleidigung" an Mohammed (nicht alles ist eine Beleidigung, nur weil man Kritik nicht ertragen kann), oder wegen Karikaturen, Todesurteile vergeben. Das ist also nichts anderes als ein Mordauftrag.

Meine Frage:

Wann kann so ein Mordauftrag aufgehoben werden?

Wenn der Mufti stirbt?

Kann auch ein anderer Mufti das aufheben?

Und / Oder welche Aufhebungsarten gibt es noch?

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Fatwa

von einer muslimischen Autorität auf Anfrage erteilte Rechtsauskunft

Eine Fatwa (arabisch فتوى, DMG fatwā, pl. فتاوى fatāwā) ist eine von einer muslimischen Autorität auf Anfrage erteilte Rechtsauskunft, die dem Zweck dient, ein religiöses oder rechtliches Problem zu klären, das unter Angehörigen des Islam aufgetreten ist. Derjenige, der die Rechtsauskunft erteilt, ist in der Regel ein mit der islamischen Jurisprudenz (Fiqh) vertrauter Mann und wird als Mufti bezeichnet; derjenige, der um die Rechtsauskunft bittet, Mustaftī genannt. Als Rechtsauskunft ist die Fatwa somit die islamische Entsprechung zur Responsa, den Rechtsauskünften halachischer Autoritäten im Judentum.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fatwa

Religion, Islam, Geschichte, Politik, Recht, Psychologie, Philosophie, fatwa, Philosophie und Gesellschaft
Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten, Couch?

Guten Tag, wir haben am 30.10.2020 eine Couch bei einem großen Möbelhaus gekauft. Uns wurde vor Ort gesagt, dass diese Couch gesperrt ist für jegliche Rabatte. Wir schluckten beim Preis aber es war die Traumcouch also okay. Als Lieferfrist wurden im Vertrag 18 Wochen ausgeschrieben. 2-3 Wochen später gingen wir erneut in das Möbelhaus und mussten feststellen dass die Couch nun rund 400€ günstiger ist, als "Aktion". Verwundert gingen wir zum Verkäufer und wollten unsere Couch stornieren. Dies ginge nicht da Unsere "Couch bereits fertig produziert" sei. Also gingen wir enttäuscht wieder. Wir konnten es nun mal nicht ändern und in den AGB`s war nicht zu finden was für uns gesprochen hätte. Jetzt wäre der Liefertermin gewesen. Doch statt einen Anruf zur Terminvereinabrung haben wir nur einen Brief gekriegt mit neuem Vorraussichtlichen Lieferdatum im April. Wir waren schockiert. Trotz Corona kann das doch nicht sein, vorallem da unsere Couch doch angeblich schon fertig produziert war laut Verkäufer. Wir haben überlegt einen Preisnachlass anzufechten oder die Couch zu stornieren. Aus Interesse habe ich noch einmal online nachgeschaut, ob die Couch dort Verfügbar ist. Und tatsächlich. Nun sogar fast 600€ günstiger als zu unserem Preis und mit einem Lieferzeitraum von angeblich 5 Wochen. Wir möchten nun die Couch stornieren. Wissen allerdings nicht ob dies möglich ist da in den AGB`s steht sie haben das Recht auf eine Nachlieferung. Müssen wir also bis April warten um dann zurück zu treten? Wenn wir sowieso warten müssen steht für uns auch die Option eines Rabattes im Raum, allerdings wissen wir auch da nicht ob wir das "Recht" auf so einen haben.

Wir sind für jede Hilfe dankbar!

Recht, Couch
Internetanbieter (Modestern.com) droht mit rechtlichen Schritten nachdem ich den PayPal Käuferschutz eingeschaltet habe?

Hallo,

Ich habe am 29.12.2020 bei einen Internentanbieter 2 Jacken bestellt, nachdem ich den Support kontaktiert habe wann die Jacken eintreffen meinten diese dass die Bestellung sich in Bearbeitung befindet und nach dieser ich eine Email bekomme.

Dies war am 07. Januar, die Website beschreibt eine Lieferung von 10-20 Werktagen.

Nachdem ich den PayPal- käuferschutz eingeschaltet habe bekam ich diese E-mail:

"Sehr geehrter Kunde,

hiermit bestätigen wir die Weitergabe Ihres PayPal-Falles durch unseren Support an unsere Rechtsabteilung. 

Wenn Sie Ihrerseits den PayPal-Fall bis 1.2.2021 schließen, werden von unserer Seite keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet.

Bitte schließen Sie den Fall umgehend und schreiben Sie dem Support des Shops über das Kontaktformular oder an unsere PayPal Support e-Mail: support@mhmhstore.com um eine Lösung zu finden. Dies ist eine Prioritäts-Mail um ihr Anliegen innerhalb der nächsten 24 Stunden zu klären, geben Sie bitte dort an, dass Sie den Fall geschlossen haben. Unser internes Team wird uns dann über die Fallschließung informieren, zeitgleich versprechen wir Ihnen, dass Sie gemeinsam mit dem Support zu einem für beide Seiten zufriedenstellendem Ergebnis finden werden.

Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass die Eröffnung eines PayPal-Falles zwar grundsätzlich durch PayPal selbst ermöglicht wird, dies aber ein rechtlicher Verstoß sowohl gegen den von ihnen akzeptieren Kaufvertrag, als auch gegen geltendes Recht darstellt.

Wir können Ihnen daher die Lösung über den Support lediglich dann anbieten, wenn Sie ihrerseits den Fall bis 1.2.2021 geschlossen haben.

Yiwu Cute Jewelry Co., Ltd. 

No. 70335, Street 7, F5, Gate 97, District 5, International Trade City, Yiwu, Zhejiang 322000, China"

Aber ich glaube nicht dass es diese Kanzlei überhaupt gibt.

Was soll ich jetzt machen?

Internet, Recht
Auto an eine Person verkaufen die zum Abholen eine Spedition schickt?

Guten Tag,

ich bin gerade in der Situation, dass ich meine Auto an jemanden verkaufe, der selber nicht zur Vertragsunterzeichnung (vielleicht findet diese online statt) oder Abholung kommen kann.

Bezahlung würde auf jeden Fall vor Ort bei Abholung erfolgen. Der Käufer würde dafür eine Spedition schicken und denen würde ich das Fahrzeug samt aller Dokumente übergeben.

Das heißt ja, dass ich eine Vollmacht ausgehändigt bekommen muss, in der klar hervorgeht, dass diese Person von der Spedition tatsächlich das Auto abholen und bezahlen darf. (Ggf. auch den Vertrag unterzeichnen darf oder muss das immer vom eigentlichen Käufer kommen?)

Des Weiteren würde es ja Sinn machen eine Art "Beleg" unterschreiben zu lassen von der Spedition. Also quasi eine Bestätigung, dass ich auch tatsächlich alles übergeben habe. Das steht zwar im Kaufvertrag, aber falls diese online stattfindet, betrifft der Vertrag den Abholer ja nicht und dass er mir aber bestätigt, dass ich alles übergeben habe, wäre doch eigentlich schon sinnvoll? Für so eine Art "Quittung" nenn ich es mal, konnte ich im Internet nichts finden. Ich habe Muster für Veräußerungsanzeigen gefunden, jedoch ist mein Auto abgemeldet, also ist das nicht so ganz das Richtige.

Im Grunde geht es mir darum, dass ich bei der ganzen Sache nicht falsch mache was die Bürokratie angeht und ich dadurch dann keine Nachteile erleide. Klar, das Auto ist zwar abgemeldet aber den Verkauf richtig abzuschließen ist schon wichtig. Vor allem weil das Auto ins Ausland exportiert wird und ein Unfallwagen ist (das steht natürlich im Vertrag: ich habe alle Mängel so gut ich konnte aufgelistet aber eine professionelle Diagnose durch eine Werkstatt fand nicht statt (das habe ich ebenfalls im Vertrag angegeben - "Diagnose der Mängel wurde nicht durchgeführt. Soweit bekannt beinhalten die Beschädigungen sämtliche Dellen, Kratzer, Beulen....)).

MfG

Auto, Recht, Autoverkauf, Spedition, Vertreter, Vollmacht, Auto und Motorrad
Im „Homeoffice“ Kamerapflicht?

Hallo,

ich bin zwar kein Schüler im Klassischen Sinne, bin aber nach dem abgeschlossenen Studium und einer fertigen Ausbildung aktuell in meiner zweiten Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Im ersten Lockdown hatte ich Praxisblock und konnte somit normal arbeiten gehen.

Jetzt habe ich zum ersten Mal Theorieblock seit dem Lockdown und ab Montag haben wir Aufgaben für zu Hause sowie Zoom-Konferenzen.
In der Infomail hieß es, dass wir eine Kamera anschaffen sollen. Das möchte ich allerdings nicht.

Bin ein äußerst kamerascheuer Mensch. Ich mag es gar nicht fotografiert oder gefilmt zu werden, bin dann immer ängstlich und zitterig. Auch möchte ich nicht, dass die Dozenten ein komisches Bild von mir bekommen: An der Wand hinter meinem Rechner ist ein Aktbild an die Wand gemalt - das lässt sich nicht so leicht abdecken. Ich finde das Bild schön, aber denke nicht, dass das jeder sehen muss der das Bild vielleicht nicht schön findet.

Zusammengefasst: Ich möchte einfach keine Kamera nutzen.
Ich bezeuge gern meine Anwesenheit übers Headset und schreibe mal was im Chat, mich zeigen fände ich aber nicht gut.

Habe nochmals nachgefragt und die Antwort bekommen, dass die Kamera verpflichtend sei um den Unterricht schöner gestalten zu können. Im normalen Unterricht mit Anwesenheitspflicht hat es auch niemanden interessiert - mündliche Mitarbeit wird auch gar nicht bewertet. Zum Glück. Bin da eher ein Mensch der seine schriftlichen Abgaben zügig fertigstellt und dem Unterricht eher nebenbei folge.

Ist das so rechtens? Muss ich wirklich eine Kamera anschaffen und anschalten?

Datenschutz, Arbeit, Schule, Recht, Homeoffice, Zoom

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