Abtretungserklärung unterschreiben?

5 Antworten

Daran zeigt sich, dass der Vermieter keine Ahnung hat. Die Abtretung wäre unwirksam. Das Sozialrecht verfolgt den Schutz der Leistungsberechtigten. Daher ist die Abtretung von sozialrechtlichen Ansprüchen auf Geldleistungen generell an eine Zustimmung des zuständigen Leistungsträgers gebunden. Nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I muss der Leistungsträger vorab durch Verwaltungsakt feststellen, dass die Übertragung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt. Daher müsste das Jobcenter der Abtretung vorab zustimmen. Das werden die aber in der Regel nicht machen.

Nein, es fehlt die Zustimmung der zahlenden Stellen. Die kann sie sich ja mal holen und dann kann darüber geredet werden.

Die Zeiten vom Kohl sind nun mal vorbei.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich nicht unterschreiben.

Wenn ich das richtig lese, hast du ja Belege, dass du die Miete überwiesen hast.

Du selber kannst entscheiden, ob das Jobcenter direkt an die Vermieterin zahlen soll oder du das übernimmst.

Wenn im Mietvertrag steht, dass WLAN gestellt wird, MUSS die Vermieterin das wieder einschalten.

Viel Glück, so einen Vermieter braucht kein Mensch.


eckstein2021  17.02.2021, 15:31

"Du selber kannst entscheiden, ob das Jobcenter direkt an die Vermieterin zahlen soll oder du das übernimmst."

Dein Hinweis ist sehr richtig. Hier ist der Paragraph dazu: § 22 Abs. 7 SGB II.

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Du kannst beim JC extra beantragen/nachhaken, dass es die Miete direkt an die Vermieterin überweist. Abtretungserklärung von der Vermieterin lieber nicht unterschreiben. Wie ist sie denn drauf???? Erzähl dem JC davon.

Eine recht ungewöhnlich, wie auch rechtlich bedenklich Haltung, welche diese Vermieterin da an den Tag legt.

Das ist der böse Fluch dem unwissende Vermieter unterliegen, wenn sie an Sozialhilfeempfänger vermieten und zusätzlich keine Ahnung davon haben, was zulässig ist und was nicht.

Sie können die Unterzeichnung der Abtretung verweigern und auf unverzügliche Wiederherstellung des Ihnen mietvertraglich zugesicherten W-Lan-Zuganges drängen.