Muss ich die Verträge meiner verstorbenen Mutter kündigen, wenn ich das Erbe ausschlage??
Ich hab doch mit nichts mehr was zu tun wenn ich das Erbe ausschlage oder?
7 Antworten
Sie können wenn Sie das Erbe ausschlagen die Verträge nicht kündigen, da Sie nicht Erbe und damit auch nicht der Vertragspartner sind.
Und wenn die Firmen mich anschreiben wegen nicht bezahlter Rechnungen dann schicke ich denen das Schreiben meiner Erbausschlagung?
Können Sie machen, müssen Sie aber nicht. Allerdings nur sofern an Sie persönlich addressiert. Post an die Tote dürfen Sie gar nicht öffnen, da es ja nicht Ihre Post ist.
Hier sollte man nur schauen, das es für den Briefträger ersichtlich ist, das die Person da nicht mehr wohnt, so das die Post an den Absender zurückgeht.
nein, wenn du ausschlägst, nicht
dann hast du damit gar nichts zu tun
nur wenn du annimmst, trittst du auch teilweise ein
ich dachte, deine mutter wäre im heim und dein vater hätte kohle?
wenn sie gütergemeinschaft haben, gehört 50% von allem ihr, dann würde ich nicht ausschlagen
ich meinte jetzt, dass da erbmasse ist
fällt das nicht an den staat, wenn dann alle ausschlagen?
dann würde der vater doch 50% verlieren, oder?
Und wenn die Firmen mich anschreiben wegen nicht bezahlter Rechnungen dann schicke ich denen das Schreiben meiner Erbausschlagung?
du kannst auch einfach gar nix machen, die wollen ja
dann klagen sie und das gericht weist die klage ab, weil formmangel
schuldner verstorben, kein erbe
Woher sollten die denn Deine Adresse haben? Für mich kann da also etwas nicht stimmen.
Soweit nachvollziehbar , machen Inkassos & Co. das dann über Adressermittlungsdienste und Familienhistorien .
Die sind da mitunter sehr pfiffig und kommen an spezifische Datensätze auch ran .
Das macht kein Vertragspartner mit, nicht einmal die vom Strom.
Kein Geld, keine Glocken, Ende vom Lied.
Ich rede davon , wie "DIE" an die Datensätze von TE selbst nach Erbausschlagung kommen .
Von Berechtigung rede ich dabei nicht .
Du hast dann gar nichts mehr damit zu tun und jemand anderes wird Gesamtrechtsnachfolger. Somit obliegt es dann auch ihm die Verträge zu kündigen.
Wenn du nicht der Rechtsnachfolger deiner Mutter bist musst du dich auch nicht um die bestehenden Verträge kümmern. Mein Beileid.
Was sollte denn da zu kündigen sein?
Meine Vertragspartner heben nach Eingang einer Sterbeurkunde per Fax die Verträge auf und gut ist.
Das Guthaben geht aufs Konto zurück.
Das dürfte nur in den wenigsten Fällen so funktionieren, denn Verträge enden nur ausnahmsweise automatisch mit dem Tod
Ich kenne keine, die weitergeführt werden können, mit Adresse da oben kommt nicht an.
ich kenne ganz viele: Mietvertrag, Konten, Geldanlagen, Internet, Mobiltelefon, kfz-Versicherung, Abos.... Verträge und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen verschwinden nicht einfach! Da kommen dann nur noch mehr kosten dazu
A priori ist die Ehe aber eine Zugewinngemeinschaft. Wenn der Vater das Erbe auch ausschlägt, ist er da auch raus. Den Zugewinnausgleich kann im Todesfalle nur der überlebende Ehegatte und nicht die Erben des verstorbenen Ehegatten verlangen.