Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso Service fordert eine Rückzahlungvon 2009 ein?
Guten Tag!
Im Schreiben vom 17.02.2021 vom Inkasso Service der Agentur für Arbeit, wird mir eine Zahlungserinnerung vom 13.08.2009 zugesandt, über 6691,05€.
Wo dann eine Auflistung folgt von den Bescheiden um die es geht.
Als die ARGE dieses Geld damals von mir forderte hatte ich einen Erfolglosen Wiederspruch geschrieben und mich mit denen auseinandergesetzt, was leider auch erfolglos war.
Dazu habe ich noch ein Schreiben vom Hauptzollamt erhalten, am 20.01.2010. Wo 6755,38€ gefordert werden.
Ich habe bei der ARGE bei uns im Ort versucht was in Erfahrung zu bringen, dort wurde ich mehrfach abgewürgt.
Muss ich nun diese Summe bezahlen?
Oder ist das verjährt?
3 Antworten
Muss ich nun diese Summe bezahlen?
Das kannst nur du wissen warum sie fordern. Bei der Summe geht es wohl um einen Bewilligungszeitraum.
Wiederspruch geschrieben und mich mit denen auseinandergesetzt, was leider auch erfolglos war.
War abzusehen. Hier wäre der Gang zum Anwalt & ggf. Klage der einzige Weg gewesen.
Oder ist das verjährt?
Kommt darauf an ob die Forderung Tituliert ist.
Aufgrund Deiner Angaben würde ich vermuten, daß Du zahlen mußt.
Du solltest Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
Muss ich nun diese Summe bezahlen?
Möglicherweise ja. Wende Dich an eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger.