Ist es legal, hangemachte Fanartikel zu verkaufen?
Hey!
Ich bin am überlegen, einen Etsy Shop aufzumachen und da würde ich eben gerne kleine selbstgemachte Dinge wie Schlüsselanhänger, Flicken, bestickte Kleidungsstücke etc. verkaufen, eben auch vielleicht von bestimmten Charakteren aus Anime / anderen Zeichentrick Sendungen / Filmen oder von Kpop Gruppen usw. Darf ich das tun oder gibt es da Probleme?
3 Antworten
Namen und Logos von Unternehmen und deren Produkte sind geschützt.
Das heißt "Fc Bayern München" darfst du NIcht benutzen. Gleichwohl kannst du allgemeine Dinge abbilden, oder allgemeine Pharsen wie
"Fussball-Fan" oder eine Abbildung von einem Fussball.
Darf ich das tun oder gibt es da Probleme?
Gar kein Problem, wenn Du einige Kleinigkeiten beachtest:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.
Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Ach ja, das Urhebberrecht für die Artikel musst Du selbstverständlich auch beachten und u.U. die Lizenzen dafür erwerben.
Wenn Du eine Lizenz dazu besitzt, dann geht das u.U. Du darfst aber nicht einfach selbst Fanartikel herstellen.