Beglaubigte Kopie aus Geburtenregister statt Geburtsurkunde bei Geburt?
Hallo, wir haben uns für unsere Eheschließung beglaubigte Kopien aus dem Geburtenregister ausstellen lassen. Können wir nach der Geburt unseres Kindes diese mit zum Standesamt nehmen, um uns für unser Baby Geburtsurkunden ausstellen zu lassen oder müssen es Geburtsurkunden sein? LG
2 Antworten
Die Auskunft des Standesamts, wonach Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile bei der Geburt eines Kindes vorzulegen sind, ist korrekt. Einerseits müssen die Heirat und die Namensführung der Eltern nachgewiesen sein, zum andern geht eine Mitteilung über die Geburt zu den Geburtseinträgen beider Elternteile. Weil die benötigten Nummern von deren Geburtseinträgen nicht immer in der Eheurkunde enthalten sind, werden die Geburtsnachweise verlangt. Selbstverständlich müssen es nicht unbedingt Geburtsurkunden sein, die beglaubigten Kopien aus dem Geburtenregister erfüllen den gleichen Zweck!
Ich wußte bisher nicht, daß man bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes Geburtsurkunden der Eltern beizubringen hat. Ich kenne nur Eheurkunde und PA.
Dann wird es wohl so sein, dann wäre aber eine richtige Geburtsurkunde angebracht, nicht die Kopie aus dem Geburtsregister.
Auf der Homepage unseres Standesamtes steht mitzubringen ist die Eheurkunde UND die Geburtsurkunden beider Elternteile