Mit eingestelltem Verfahren zur Bundeswehr?
Hallo,
Als ich 15 Jahre alt war, habe ich gemeinsam mit einer Freundin einen Ladendiebstahl Wert (17€) begangen. Ich musste vor Gericht, dies dauerte auch nur circa 10 Minuten und die sagten mir das Verfahren wird, weil ich Ersttäter war und der Betrag so gering war eingestellt. - Ich habe also keine Verurteilung bekommen und auch keine Strafe. Die Gerichtshilfe sagte auch, dass es nicht im Führungszeugnis steht, aber sie erwähnte das es woanders steht, ich denke mal im Erziehungsregister oder im Bundeszentralregister (BW hat Zugriff auf das Bundeszentralregister) Nun zu meinem Anliegen: Ich bin nun 17 Jahre alt und habe mich bei der Bundeswehr für den Freiwilligen Wehrdienst als Feldjäger beworben und in 3 Wochen habe ich mein Beratungsgespräch. Dort wird man mich nach Vorstrafen fragen und ich bin ein ehrlicher Mensch, aber komme dabei ins Zweifeln, denn ich möchte ungerne Lügen und sagen, ich wäre noch nie strafaufällig geworden, andererseits möchte ich auf keinen Fall, dass die mir dann sagen, das die keine Straftäter da haben wollen, denn seit ich 16 war, wurde es mein großer Traum Soldatin zu werden und ich möchte nicht, dass mir dieser Weg verwehrt bleibt wegen einer einmaligen Jugendsünde. (Ich bin seitdem auch nie wieder strafauffällig geworden!)
Ich möchte wirklich unbedingt zur BW und ich werde auch die Wahrheit sagen, denn ich denke die finden das schon raus wenn man lügt, allerdings habe ich jetzt unfassbar Angst das es nicht klappt.
1 Antwort
Bloß nicht lügen, einfach ehrlich die Fragen beantworten.
Der Diebstahl sollte deiner Bundeswehrkarriere 0,00 im Wege stehen, aber wenn du den Vorfall verschweigst wirst du sofort abgelehnt.
Ja.🙂Du hast ja geschrieben das du ein ehrlicher Mensch bist😇
Das ist kein großes Vergehen und wird dir wirklich nicht im Weg stehen.
Dankeschön! Ich hatte auch garnicht vor zu Lügen, mir war von Anfang an klar, dass ich die Wahrheit sagen werde. Meine Frage war eher darauf bezogen, ob die mich noch annehmen trotz der Sache