WBS Mietvertrag umschreiben?
Folgendes Problem. Habe mit Partner und Kind in einer WBS Wohnung gewohnt. 3 Zimmer für 3 Personen. Partner ist ausgezogen und ich musste ALG 2 beantragen für Kind und Mich. Allerdings braucht das Jobcenter einen neuen Mietvertrag ohne Partner. Da die Wohnung WBS hat, sagt der Vermieter wir können zwar in der Wohnung bleiben aber eine Umschreibung geht nicht, da beide als Hauptmieter in der Wohnung bestehen. Ich muss diese Wohnung aber behalten da es wichtig ist für mein Kind (Kita, soziale Kontakte und alles in der Nähe). Das JC zahlt uns auch die Miete weiter für 6 Monate danach gleichen wir den Differenzbetrag aus. Alles kein Problem. Wollte auch nächstes Jahr arbeiten gehen alles. Werden wir die Wohnung jetzt verlieren und stehen auf der Straße? Es geht einfach nur darum dass die einen neuen Mietvertrag von der Wohnung brauchen. Warum kann der Vermieter nix machen
4 Antworten
Korrekterweise will der Vermieter nix machen. So hat er zwei Hauptmieter von denen er sich das Geld holen kann und eben die WBS Berechtigung. Du solltest dir schriftlich bestätigen lassen, dass du nach wie vor, auch als Person alleine WBS berechtigt bist, sonst darfst du in dieser Wohnung nämlich nicht bleiben.
Zudem muss dein Partner natürlich für die Kündigung des alten Vertrages mit unterzeichnen, das ist klar.
Dein Partner bzw. Expartner und du müssen den Vertrag kündigen. Erst dann kann dein Vermieter einen neuen Vertrag auf dich ausstellen, wenn er das will.
Weil ihr die Wohnung kündigen müsst, da ihr beide beim Mietvertrag unterschrieben habt, müssen auch BEIDE die Kündigung unterschreiben.
ob dein Vermieter dir die Wohnung überlässt, mit neuem Mietvertrag; kann sein. Wenn die Wohnung für euch beide zu groß ist, wird das Amt kaum die Miete dafür zahlen.
entweder du zahlst die Differenz - das geht dann von dem ALG2 ab. kannst dir das leisten? oder suchst dir eine andere Wohnung.
Wenn der Ex-Partner ausgezogen ist, kann es sein, dass die Wohnung für dich und dein Kind zu groß ist.
Folglich kann der WBS unwirksam sein, da Du eben nicht mehr dazu berechtigt bist, eine so große Wohnung zu beziehen.
Ansonsten will der Vermieter einfach Sicherheit haben. Der Leistungsempfänger, der eine Differenz selbst zahlen will, ist Risikobehaftet, zumal das Jobcenter dann ggfs. auch keine Nachforderung aus Betriebskostenabrechnungen übernimmt, wenn die Wohnung nicht mehr angemessen ist.
Es geht um 95€ Differenz. Das JC meinte ich darf in der Wohnung bleiben, aber muss nach 6 Monaten den Betrag selber bezahlen. Die zahlen nur den Höchstsatz