Wieviel Grundsteuer kann der Vermieter berechnen?

3 Antworten

Gewerblicher Anteil ist schon mal gut, mehr sparen geht nicht. Die Stadt sponsert ja solche Dinger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Babsi885 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 18:36

Danke für diese Antwort. Dieses war uns noch nicht bekannt .

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Hab mal im Internet nachgeschaut.

Die Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert und aufwendig und auch nicht einheitlich.

In Berlin liegt die Grundsteuer durchschnittlich so zwischen 10 bis 15 Cent/(m²*Mon)

sind dann für eine 50 m² Wohnung mindestens

10 Cent/m²*Mon)*50 m²*12 Monate=6000 Cent/Jahr=60 €/Jahr

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – hab Maschinenbau an einer Fachhochschule studiert

Babsi885 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 19:21

Wir sollen für eine 156 m2 Wohnung 171,26 Euro an Grundsteuer zahlen . Wird leider jedes Jahr teurer , da die Stadt Tecklenburg jedes Jahr einen höheren Hebesatz dem Vermieter in Rechnung gibt . Wir sind jetzt schon bei 495 % . Für eine Kleinstadt finden wir sehr hoch .

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fjf100  22.02.2021, 20:47
@Babsi885

Bei der Berechnung kommen 3 Zahlen in´s Spiel.

1) Einheitswert der Immobilie (heißt glaub ich so)

2) auf den Einheitswert rechnet man so 1,5 bis 3 Promille drauf

3) dann gibt es für jede Stadt/Gemeinde einen Hebesatz,der von 0 bis 1000 gehen kann,normal sind so 700

(Einheitswert +3 Promille)*700=Grundsteuer glaub ich

lass dir das aber vom Mieterverein oder einen Experten vorrechnen,damit du nicht betrogen wirst.

Ich selber bin schon seit fast 30 Jahren ein Sozialfall und habe nichts,was man mir wegnehmen kann.

Als Alleinstehender dar mein Vermögen höchstens 5000 € betragen,nach

SGB XII (Sozialgesetzbuch,Grundsicherung) § 90 Abs. 9 in Verbindung mit der DV (Durchführungsverordnung)

Kann man im Internet nachlesen,die Durchführungsverordnung

https://www.gesetze-im internet.de

Mein Regelsatz pro Monat beträgt für das Jahr 2021 446 €/Mon.

Jedes Jahr wird der um den Inflationsausgleich erhöht.

Vom Regelsatz muß ich dann bezahle:

1) Haushalsenergie → Strom,Energiekosten für warmes Wasser duschen

2) meine Kleidung,Schuhe,Hosen,Jacke,usw.

3) Essen

Heizung wird vom Sozialamt bezahlt

1) Mietnebenkosten

2) Brennstoffkosten für die Heizung → pauschal 60 €/Mon,weil keine Verbrauchserfassung möglich ist (Bauernhaus wird von mir und anderen Leuten bewohnt) → eine Heizungsanlage für alle Bewohner.

Wenn es hart auf hart geht,dann sorge dafür ,dass du nichts hast und mach dann einen auf Sozialfall,damit man dich nicht lebenslänglich ausbeutet.

Erkundige dich mal,was dir eigentlich zusteht,wenn du arbeitslos bist und kein Geld mehr hast.

Infos für wenig Geld aus Büchern:

1) Mietrecht → Beck-Texte im dtv (Deutscher Taschenbuchverlag) ca. 15 € im Buchladen

2) Sozialgesetzbuch SGB → Beck-Texte im dtv → (Deutscher Taschenbuchverlag) auch so 15 €

Bücher von I bis XII (Sozialgesetzbuch I bis XII ) →

Dann hast du wenigstens Grundwissen.

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Fragt mal bei´m Mieterverein nach.

1) kannst im Internet nachforschen

2) im Buchladen nach Büchern suchen,die dieses Thema behandeln

3) schließt euch zusammen und laßt euch von einen Rechtsanwalt beraten.

Tipp:Kannst auch gegen die Geldforderung Widerspruch einlegen,mit der Begründung,dass da keine Rechtsgrundlagen -Gesetzbuch,Paragraph,Absatz.,usw.aufgeführt worden sind.

Den Widerspruch schriftlich abfassen und mit einem Einschreibebrief mit Rückantwort absenden.

Vorher eine Kopie machen und eine Akte anlegen (Ordner,Schnellhefter).

Alle Schriftstücke,Briefe aufbewahren,weil auf den Brief das Datum vom Poststempel steht.

Besorge dir auch das Buch Mietrecht in Dtv (Deutscher Taschenbuchverlag),koste so 15 € im Buchladen.

Habe auch das Buch und hab da mal gelesen,dass die Kosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden müssen.

Also wohl wahrscheinlich bezogen auf die Wohnfläche.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – hab Maschinenbau an einer Fachhochschule studiert

schleudermaxe  17.02.2021, 21:14

Toller Tipp, den sollten die Gerichte mal umsetzen.

Zum Glück sind die Spielregeln für die Vermieter und Mieter viel einfacher.

Die Vermieter dürfen das verteilen, was mietvertraglich vereinbart wurde.

Bestandteil einer BK-Abrechnung ist der MV nicht, so der BGH.

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fjf100  17.02.2021, 23:26
@schleudermaxe

Nach meiner Information bracht man nur das bezahlen,was man auch verbraucht hat.

Beispiel:Ich,als Sozialfall sollte jedes Jahr für Strom einen Pauschalbetrag zahlen und zwar unabhängig,wie viel Strom ich verbrauchte.

Der Pauschalbetrag war hoch angesetzt und ich bezahlte pro Jahr 200 € für Strom pro Jahr,den ich gar nicht verbrauchte.

Diese 200 € wurden mir von der Sozialhilfe abgezogen.

Zum Schluß mußte das Sozialamt es zulassen,dass ich nur noch den tatsächlichen Stromverbrauch zahlen muß.

Die Angelegenheit hat 1,5 Jahre gedauert.

Mietverträge,die geltendes Recht verstoßen sind Null und nichtig.

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schleudermaxe  18.02.2021, 06:11
@fjf100

Was bitte hat denn Dein privater Strom mit den BK des Vermieters am Hut?

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fjf100  18.02.2021, 10:48
@schleudermaxe

Das ist nur ein Beispiel dafür,dass man nicht für Kosten aufkommen muß,die man nicht verursacht hat.

siehe BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

Abs 1 Satz 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart,sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

Satz 2 Betriebskosten,die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen,sind nach einen Maßstab umzulegen,der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

So wird es auch wohl mit der Grundsteuer sein.

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schleudermaxe  18.02.2021, 12:32
@fjf100

Es gibt nur einen Bescheid für das Grundstück, und diese Lasten werden verteilt, wenn es denn vereinbart wurde.

Es gibt eine Vereinbarung, so die Frage, also wird verteilt. Und wenn der Schlüssel nicht zutrifft, wird die Sache geheilt.

Nur, warum heute, wenn der schon jahrelang rügelos hingenommen wurde, und stimmt?

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fjf100  18.02.2021, 13:59
@schleudermaxe

Lassen wir mal den "spitzen Bleistift" tanzen.

Ein Mietshaus mit 4 Mietswohnungen und alle Wohnungen sind gleich groß,haben die selbe Quadratmeterzahl.

Also,wird die Grundsteuer gleichmäßig verteilt.

2) Die Wohnungen haben verschiedene Größen → unterschiedliche Quadratmeterzahl

Also,Aufteilung der Grundsteuer nach der Quadratmeterzahl.

3) Das Haus hat normale Mietswohnungen und eine gewerbliche Praxis

3.1 zuerst mal ermitteln,wie nun die Grundsteuer im Einzelfall ist

3.1 a) Grundsteuer für die Mietswohnungen

3.1 b) Grundsteuer für die gewerblich genutzte Praxis

Auf jeden Fall brauchen die Mieter nicht die Grundsteuer für die Praxis zahlen.

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schleudermaxe  18.02.2021, 14:18
@fjf100

Sollten sie aber, denn die wird ja aus dem Rathaus gesponsert. Die Grundsteuer fällt also für diesen Teil geringer aus.

Beispiel aus meinem Bestand, GSt. für Arztpraxis 150 EUR/Jahr, für gleich große Whg. nebenan 230 EUR.

BGH urteilt/sagt, verteilt wird, nicht durchgewunken.

Bedeutet, der Mieter der Wohg., wird geschont.

Wenn er das nicht möchte, bezahlt er eben den vollen Satz und die Ärztin wird geschont.

Schon die Frage vom Mieter ist falsch.

Was bitte sollte ein Vermieter denn an Grundsteuer berechnen, der Bescheid kommt doch von der Stadt und nicht vom Vermieter. Der hat nur zu verteilen, basta.

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fjf100  18.02.2021, 14:29
@schleudermaxe

Nochmal:Niemand braucht bezahlen,wenn er keine Kosten verursacht hat.

Natürlich kann man ermitteln,wie hoch die Grundsteuer für ein Objekt ist.

Hier ist eine gewerblich genutzte Arztpraxis und dafür wird Grundsteuer verlangt.

Ich zahl keine Grundsteuer für die gewerblich genutzte Praxis.

Das ist auf jeden Fall rechtswidrig.

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schleudermaxe  18.02.2021, 14:34
@fjf100

Ist mir doch egal, dann ist es eben für Dich teurer, wenn Du es so haben möchtest, und gut ist.

Schon Dein erster Satz stimmt nicht. Sei endlich lernfähig.

Ob ein Mieter Kosten und Lasten verursacht oder nicht, hat mit einer BK-Abrechnung nichts am Hut.

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fjf100  18.02.2021, 15:01
@schleudermaxe

Du begreifst das gar nicht,was ich hier erklären will.

Ich habe bis jetzt immer gewonnen,wenn ich etwas bezahlen sollte,obwohl ich das nach dem Gesetz nicht brauchte.

Niemand braucht Geld bezahlen ohne "gesetzliche Grundlage" !

Als Sozialfall bekommt man jedes Jahr einen Inflationsaußgleich,wegen der Preissteigerung.

Das Sozialamt hatte mir im Dezember einen "rechtswidrigen Sozialhilfebescheid" geschickt,indem kein Inflationsausgleich berücksichtigt war.

Schaden für mich wären gewesen 168 € für das Jahr 2021.

Die Sachbearbeiterin hatte gegen mich keine Chance,aber sie hat es halt versucht und das nicht zum 1.ten mal.

Der Bürgermeister-hier 15.000 Wahlberechtigte-kassiert alleine ca 100.000 € im Jahr,plus Reisekostenerstattung.

Mir wollte man aber illegal 168 € aus der Tasche ziehen.

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schleudermaxe  18.02.2021, 16:51
@fjf100

Und was hat Dein Bürgermeister mit der BK-Abrechnung des FSt. am Hut?

Wieso bist Du eigentlich keiner, wenn der so üppig alimentiert wird. Fehlt da so einiges oder warum?

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