Urlaub verweigert obwohl ich lernen muss?
Ich habe im Sommer meine Prüfungen für den Betriebswirt und würde dafür gerne 4 Wochen am Stück Urlaub nehmen um zu lernen. Jetzt sagt mein Chef dass wir in dem Monat ein neues Warenwirtschaftssystem bekommen und ich deswegen nicht so lange Urlaub nehmen darf.
Was soll ich denn jetzt tun? Ich brauche die 4 Wochen. Es sind 4 ganze Prüfungen.
6 Antworten
und ich deswegen nicht so lange Urlaub nehmen darf.
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Das sollte ein Chef eigentlich verstehen.
Prüfungen lassen sich weniger verschieben als die Einführung eines Warenwirtschaftssystems.
Will er Dich als Betriebswirt nicht haben ?
Doch er will mich behalten aber ich gehe studieren. Das weiß er auch
Du musst es dir anders einteilen. Der Chef hat immer das letzte Wort.
Früher Urlaub nehmen. Oder geteilt. Danach musst du dein Wissen ja nur noch auffrischen.
Dann musst du vorher lernen - du hast kein Anrecht auf 4 Wochen am Stuck
Hast du auch nicht, auf 2 Wochen am Stück hast du Anspruch - der Rest kann - muss aber nicht
Ich würde wetten das alle NICHT in der Zeit der Umstellung 4 Wochen bekommen - daher kann von ungerecht garnicht die Rede sein!
Wie du das machst... deine Sache... krank weil U nicht bekommen kann nur zb zu lasten eines Zeugnisses oä gehen... je nach Branche spricht sich sowas auch schnell in anderen Firmen rum...
Mal ehrlich...wer bekommt schon 4 Wochen Urlaub am Stück?🤭
Und, sofern der Betrieb diese Weiterbildung nicht zahlt, wird es denen egal sein, wie und wann du dafür lernst.
Ist zwar doof...zur Not biste halt ein paar Wochen krank. Fällt natürlich auf.
Du hast doch jetzt Zeit genug bis zum Sommer...lern halt jetzt schon.
Nein. Man hat einmal im Jahr Anspruch auf zwei zusammenhängende Wochen. Und der Moment dafür muss auch mit dem Chef abgestimmt sein. Eine neue Systemeinführung ist ein ausreichender Grund für Urlaubssperren
Auf 4 Wochen am STÜCK hat kein Arbeitnehmer Anspruch.
Das wäre neu.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens zwei Wochen (zwölf Werktage) Urlaub am Stück – das steht im Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 7, Absatz 2. Grundsätzlich ist der Urlaub „zusammenhängend zu gewähren“, heißt es im Gesetz – es sei denn, der Chef kann „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers ...31.07.2019
Du hast recht, das ist neu.
Unser Chef hat selber 4 Wochen am Stück Urlaub im Sommer
Mal ehrlich
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,
es sei denn,
...
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn,
dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen,
so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinander-folgende Werktage umfassen.
Dein Chef hat das letzte Wort und einen ausreichenden Grund für die Ablehnung. 4 Wochen Dauerurlaub sind für den Betrieb auch kaum zumutbar. Mach dir einen guten Zeitplan und lern länger aber zwischendurch. Wenn du dir Alles in 4 Wochen reinquetschen müsstest, dann sitzt es für die Prüfung eh nicht richtig
Unsinn, man hat Anspruch auf durchgehenden Urlaub. Man muss ihn nicht in Häppchen nehmen.
a) Man hat keinen Anspruch auf 4 Wochen am Stück
b) Hat der Chef das letzte Wort und der Grund ist absolut ausreichend für die Ablehnung
Er hat selber 4 Wochen im Sommer :) und das ist bei uns ein sehr großer Betrieb
Ja und wie soll ich das machen? Soll ich nachts lernen ? :D