Händler will rückgesendete Ware erneut zustellen - legitim?

Hallo zusammen wir also meine Freundin und ich, haben ein Problem:

Meine Freundin hat Online auf der Seite Uhrdex eine Smartwatch für 200€ bestellt. Diese kam an und wurde einige Tage maximal 1 Woche Probe getragen. Als diese ihr nicht gefiel haben wir innerhalb der ersten 14 Tage die Uhr verpackt (unbeschädigt das ist wichtig!) und zurückgesendet.

Einige Tage später bekam sie eine Mail in der es hieß, dass die Rücknahme nicht genehmigt wird, da das Display der Uhr beschädigt sei. Im Anhang war ein Bild vom Display der Uhr, auf dem ordentliche Schrammen sichtbar sind. Man könnte es so beschreiben als hätte man die Uhr an einer schroffen Wand o.ä. ,,langgeschrabbt,, quasi stärkere Kratzer dann leichte wieder stärker, so als wäre sie immer wieder auf und ab geschrammt eben. Er will die Uhr wieder an uns senden und die volle Bezahlung.

Laut Internet hieß es, dass der Händler erstmal beweisen muss, dass sie den Schaden verursacht hat usw und der Händler das Geld erstatten und die Uhr zurücknehmen muss. Zumal es noch innerhalb der ersten 14 Tage zurückgesendet wurde.

Dies hatten wir ihm geschildert, dass die Uhr zu dem Zeitpunkt unbeschädigt war usw usw und wir die Uhr so nicht wieder haben möchten.

Heute kam nach einer Woche ohne weitere Mail des Händler, eine neue Mail. Er weigert sich die Uhr zu behalten, sie hat mit dem Kauf dien AGBs zugestimmt und die Uhr wird heute versandfertig gemacht und rausgeschickt.

Nun endlich zur Frage:

Ist dies legitim? Müssen wir die Uhr wieder zurücknehmen und den vollen Preis bezahlen obwohl wir die Uhr definitiv unbeschädigt an den Händler retourniert haben? Wir können es halt nicht beweisen. Ich habe die Uhr selbst verpackt und weiß, dass das Display keinen Schaden hatte, aber natürlich habe ich kein Foto oder Video gemacht, an so was denkt man ja nicht.

Hoffe jemand kann uns weiterhelfen, vielen Dank!

Online-Shop, Recht
Strafe wenn man nicht beim Grundwehrdienst in Österreich erscheint?

Guten Abend,

ich habe damals bei der Stellung (österreich) eine Zivildiensterklärung abgegeben, damit ich neben dem Zivildienst meine Selbstständigkeit weiter ausführen kann. Diese Erklärung wurde offenbar verschlampt... Jetzt muss ich in 2 Wochen einrücken. Bin selbstständig und habe Fixkosten von rund 2.800€ / Monat (Auto, Miete Büro und Wohnung). Um auf den Punkt zu kommen: Beim Bundesheer wurde mir unfreundlich verklickert, dass ich unter meinen Vorraussetzungen nicht mehr als maximal 600 Euro pro Monat verdienen kann. Deswegen würde ich das nächste halbe Jahr, jeden Monat mindestens 2.200€ minus machen. Des weiteren müsste ich meine Firma in dieser Zeit schließen also würden mir auch Kunden verloren gehen. Habe bereits nach einer Befreiung vom Bundesheer aus wirtschaftlichen Gründen angesucht. Diese wurde abgelehnt. Des weiteren habe ich mit einem befreundetem Stellungsarzt und meinem Hausarzt gesprochen - diese meinten eine Untauglichkeit vorzutäuschen ist nicht möglich. Hierfür benötigt man echte Befunde da nur der zutreffende Stellungsarzt eine Untauglichkeit feststellen kann. Jetzt wollte ich mal wissen was passiert, wenn ich nicht beim Bundesheer erscheine. Kommt dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder die Militärpolizei? Wenn ja - wie hoch wäre eine Geldstrafe / wie lange dauert diese Freiheitsstrafe? Ist man nach der Strafe vom Wehrdienst / Zivildienst befreit?

Über hilfreiche Informationen wäre ich wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüße,

Felix

Polizei, Recht, Grundwehrdienst, Jura, Militär, Österreich
Ist die E-Mail echt? Wirecard?

Hallo, ich hatte vor einigen Jahren mal eine Prepaid-Kreditkarte und folgende E-Mail bekommen. Ich weiß nun nicht ob diese echt ist, scheinbar habe ich da noch ein paar Cent drauf, möchte aber ungern meine Bankdaten per Email verschicken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle Verträge und Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Wirecard Bank AG einschließlich Ihrer bei der Wirecard Bank AG geführten Konten wurden zum 31.05.2021 gekündigt. 

Damit wir Ihren fälligen Anspruch auf Auszahlung eines zuletzt bestehenden Kontoguthabens erfüllen können, teilen Sie uns bitte unverzüglich, spätestens aber bis zum 30.06.2021, Ihre aktuelle Kontoverbindung bei einem anderen Kreditinstitut formlos per E-Mail an service@wirecardbank.de mit. Bitte antworten Sie nicht direkt auf diese E-Mail. 

Wir veranlassen dann umgehend die Auszahlung des Guthabens auf das von Ihnen genannte Konto.

Wir gehen im Übrigen davon aus, dass Sie mit erfolglosem Ablauf der obengenannten Frist in den Verzug mit der Annahme der Auszahlung des Guthabens kommen. Mehraufwendungen, die uns dadurch entstehen, sind von Ihnen zu tragen (§ 304 BGB). 

Ferner behalten wir uns vor, ihren Anspruch auf Auszahlung des Kontoguthabens durch Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe des Kontoguthabens zu erfüllen (§§ 372 ff. BGB).

Sollten Sie uns zwischenzeitlich schon Ihre neue Bankverbindung mitgeteilt haben, können Sie diese Schreiben ignorieren.

… 

Wie bekomme ich raus, ob das ein Fake ist?

Finanzen, Recht, Wirtschaft und Finanzen

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