Ist es verboten das Geld von Glücksbrunnen zu nehmen?

21 Antworten

Das kannst du ruhig machen, wenn dich die Blicke der Menschen nicht stören. Es ist definitiv kein Diebstahl, denn das Geld ist Herrenlos. §959 BGB

Wie man auf die Idee kommen kann, das Geld gehört der Stadt erschließt sich mir nicht. §958 I BGB Der Eigenbesitz der Stadt würde eben erst durch Leerung des Brunnen erfolgen. Was jedoch fraglich sein dürfte, oder hat schon mal jemand einen kommunalen Brunnentaucher gesehen?

Wie sollte die Stadt das Geld denn auch verbuchen?

Ne Anzeig wegen Diebstahl vom Besitzer des Brunnens, in der Regel die Gemeinde oder Stadt


Speedy935 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 13:11

Aber die werden mich doch nicht sehen

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MitFrage  23.06.2021, 13:12
@Speedy935

Das dachten sich auch Leute, die dann später angezeigt wurden.

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Doch die Münzen, die da rein geworfen werden sind Eigentum des Besitzers des Brunnens.

Ich war mal in Rom, wo es extrem viele von diesen Brunnen gibt. Unsere damalige Reiseführerin hat uns gesagt, dass wir nicht mal daran denken sollen welche zu nehmen, da es Staatseigentum ist.

Das ist mal eine interessante Frage. Danke dafür!

In den Antworten zur Frage wird diskutiert, ob das Geld herrenlos wird.

Es kommt auf die Absicht an. Ich vermute, dass der Eigentümer das Geld bewusst an diesem Ort platziert und damit eine Willenserklärung abgegeben hat. Diese Erklärung besagt nicht ausdrücklich, dass er das Eigentum am Geld aufgibt und diese Aufgabe kann auch nicht einfach angenommen werden. Vielmehr wirft er das Geld zum Zweck der "Glücksvermehrung" dort ein. Sein Ziel kann es sein, dass die Münze dort verbleibt, um ihm dauerhaft Glück zu bringen. In diesem Sinne ist das Geld nicht herrenlos und eine Aneignung damit rechtswidrig.

Die Städte haben dagegen ein berechtigtes Interesse, dass ihre Brunnen nicht mit Metall gefüllt werden. Daraus leite ich ihr Recht ab, sich das Geld anzueignen.

Rein rechtlich werden Münzen durch Einwerfen in einen Brunnen herrenlos, denn der Eigentümer gibt seinen Besitz an der Sache in der Absicht auf, auf das Eigentum zu verzichten.

Solange am Brunnen also nicht steht, dass eingeworfen Münzen Eigentum der Gemeinde werden, macht man sich nicht strafbar sie heraus zu fischen und zu behalten.

Das gilt nur für Deutschland. Andere Länder behandeln das möglicherweise anders.