Hallo Zusammen,
ich hoffe hier kann mir Jemand diese Fragen beantworten.
1. Wie lange darf die Bearbeitung eines Widerspruchs maximal dauern, wenn dieser fristgerecht und begründet eingereicht wurde?
Fall 1: zwischen Eingang und Abhilfebescheid lagen insgesamt, 3 Monate; 4 Tage. Also 96 Tage
Fall 2:
Zwischen dem formlosen fristgerechten Widerspruch bis heute 18.6. liegen insgesamt, 2 Monate; 5 Tage = 66 Tage
Bzw.
Zwischen dem ausführlich begründeten fristgerechten Widerspruch bis heute 18.6., liegen insgesamt 1 Monat; 3 Wochen, 5 Tage = 56 Tage
Sind das die gängigen Zeiten, ist das normal?
Ich weiß, ich habe einen Monat aber wie lange hat das Jobcenter Zeit?
2. Gibt es beim Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit eine Widerspruchsstelle, die diese dann bearbeitet oder macht das der Fallmanager auch zusätzlich. Kurzum: Wer bearbeitet einen eingegangen Widerspruch?
3. Wer entscheidet ob ein Abhilfebescheid oder eine neue Ablehnung erfolgt.
Bin für jede Hilfe sehr dankbar.