Polizei gibt falsch infos?
Mein Freund ist ran wegen jugendpornographie, er hat zwar nur eine anzeige wegen jugendpornographie verbreitung aber der polizei wurden chats gezeigt wie er jemanden epresst bedroht usw.. Er hat die polizei gefragt ob er deswegen in den knast muss und die polizei meinte lachend „Haha nein also knast ganz sicher nicht“ Nun er ist 16 vorbestraft. Villeicht entscheidet es die staatsanwaltschaft anders als die Polizei aber was wären so jetzt die strafen dafür?
6 Antworten
Letztendlich legt ein Jugendrichter die Strafe fest. Nicht die Polizei und auch nicht der Staatsanwalt.
Insofern sind deren Aussagen immer mit Vorsicht zu genießen. Das soll nicht heißen, dass sie bewusst falsche Informationen geben. Aber was "im Allgemeinen" so ist, kann im Einzelfall ganz anders ausgehen.
Die erste rechtlich relevante Bewertung findet bei der Staatsanwaltschaft statt. Die Polizei nimmt zuvor eine korrekte Einordnung vor, die in aller Regel auch gut und richtig ist, aber die folgenden Maßnahmen (Einstellung, Klageerhebung, Einstellung gegen Auflagen usw.) steuert die Staatsanwaltschaft.
Jugendpornographie: 3 Jahre Haft oder Geldstrafe
https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
Erpressung: 5 Jahre haft oder Geldstrafe
https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html
Was letztendlich dabei herumkommt, wird das Verfahren zeigen. Kommt ja auch darauf an, was vorab gelaufen ist.
Villeicht entscheidet es die staatsanwaltschaft anders als die Polizei
Die Polizei entscheidet da gar nichts. Die ermitteln nur.
Irren ist menschlich.
Es soll sogar schon einen Politiker gegeben haben der sagte 'Die Rente ist sicher' .
Das Urteil fällt ein Richter und nicht die Polizei.