Privatinsolvenz von Mieter / Kaution?

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Er kann in die Rückgewähransprüche pfänden, sonst nichts!

Die Pfändung greift nur dann wenn der Vermieter keine eigenen berechtigten Ansprüche aufgrund des beendeten Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter geltend mach und diese aus der Kaution befriedigt.

Insoweit nicht beanspruchte Beträge können danach mit befreiender Wirkung ausschließlich an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden.

Einziehen nein, aber pfänden.

Das heißt der Vermieter darf, nach Ende des Mietverhältnisses, die Kaution nicht an den Mieter auszahlen, sondern nur an den Gläubiger bzw. den Insolvenzverwalter.

Berechtigte Ansprüche darf der Vermieter aber trotzdem mit der Kaution verrechnen.

Nein. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.

PS: Sorry, falsch gelesen. Ich bin von Insolvenz des Vermieters ausgegangen. Mea maxima culpa.

Die Mietkaution ist - noch - kein, für den Mieter verfügbarer Betrag.

Der Insolvenzverwalter kann allerdings ein "Pfandrecht" geltend machen. Würde bedeuten, dass dann, wenn die Rückzahlung der Kaution fällig wird, er der Empfänger der zurückzuzahlenden Kaution wird.