Kann ich mich mit meiner minderjährigen Tochter aus einer Filesharing-Abmahnung rausreden?

Hallo!

Ich mache es mal kurz und knapp:

Schon insgesamt die 2. Abmahnung in Jahren, diese ist ca. 2 Jahre alt.
Tochter lädt Film runter aus dem Netz, dort wird wohl ein Programm verwendet, was gleichzeitig zum Upload führt -> FileSharing.
Abmahnung von Waldorf Frommer kommt und die nerven jedes mal mit Briefen und versuchen einen dazu zu bringen, zu bezahlen.

Mittlerweile haben die schon mit einem Gerichtsverfahren gedroht, wenn ich bis in einer Woche noch nicht gezahlt habe.

In vorherigen Mails habe ich definitiv gesagt, dass meine Tochter dafür zuständig war, den Film runtergeladen zu haben, allerdings habe ich sie zu 100% belehrt, dass so etwas gefährlich ist und sie es unterlassen soll.
Es ist ja nicht die erste Abmahnung, die wir bereits bekommen haben, damals mit der 1. haben wir einen Betrag gezahlt gehabt, jedoch wollen wir so etwas nie wieder machen, weshalb wir jedes unserer Kinder belehrt haben über die Folgen von Filesharing usw. pp.

Waldorf Frommer sagte in dem Brief vor diesem hier, dass ich beweisen müsste, dass ich meine Tochter ausreichend belehrt habe und es nicht reichen würde, einfach zu sagen, dass ich ihr gesagt habe "diese Filesharing nix gut".

Nun zu meiner Frage: Soll ich auf dieser Schiene bleiben und sagen, dass ich sie ausreichend belehrt hätte über Gefahren und Konsequenzen von Filesharing und dass sie es daher nicht machen soll, oder soll ich versuchen über den Preis, den die dort verlangen, zu verhandeln?

Wie sollte ich am Besten vorgehen?
Und bitte keine Anwälte, die wollen nachher so viel wie Waldorf Frommer selbst und sagen, dass ich einfach zahlen soll.

Recht, Abmahnung
Zwischenvermietung durch Untermieter ohne Zustimmung des Hauptmieters möglich?

Hallo miteinander!

Ich stecke in einer sehr verzwickten und belastenden Situation. Ich versuche das Problem nun einmal kurz und prägnant zusammenzufassen.

Ich bin Student und besitze einen Untermietvertrag in einer WG. Die WG besteht aus vier Personen - drei Untermietern und einem Hauptmieter. Das Verhältnis zum Hauptmieter ist schon seit einiger Zeit sehr gestört. Im September trete ich ein Auslandssemester in Spanien an. Für diese Zeit (September '21 bis Februar '22) möchte ich mein Zimmer zur Zwischenmiete vermieten. So kann ich Kosten sparen und habe nach meiner Rückkehr eine Bleibe von der aus ich ein neues WG-Zimmer suchen kann. Der Hauptmieter hat diesem Vorhaben allerdings nicht zugestimmt und möchte eine Kündigung sowie meinen Auszug, noch bevor ich ins Ausland gehe. Nun meine Fragen:

1) Bedarf es der Zustimmung des Hauptmieters bei einer Zwischenvermietung meines Zimmers?

2) Was kann ich tun, wenn der Hauptmieter die Zwischenvermietung sabotiert bzw. jeden potenziellen Zwischenmieter ablehnt?

3) Wie wird mit finanziellen Nachteilen umgegangen, die daraus für mich entstehen könnten?

4) Bei einer vom Hauptmieter eingereichten Kündigung meines Untermietvertrages besteht eine 6 monatige Kündigungsfrist?

5) Bin ich auch in diesen 6 Monaten berechtigt mein Zimmer ohne die Zustimmung des Hauptmieters zu vermieten?

Ich würde mich sehr über eine zeitnahe Antwort freuen und bedanke mich schon mal herzlichst im voraus.

Grüße Vincent

Recht, Untermieter
Privater Autokauf bei Ebay Kleinanzeigen mit Anzahlung widerrufen?

Hallo

ich habe folgendes Problem. Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen ein Auto angezahlt, was ich nach Anmeldung abholen wollte. Die Anzahlung tätigte ich per Überweisung, der Verkäufer schickte mir auch recht schnell die Wagenpapiere zu. Jetzt jedoch, änderte sich meine Situation schlagartig. Ich hatte eine Führerscheinsperre gehabt und mir sicherte man zu, dass ich diesen problemlos wieder bekomme. Hatte sogar einen Job erst angenommen, wo ich ein Auto benötige.

Jetzt ist es aber so, dass ich den Führerschein nur mit einer MPU wiederbekomme, die ich aber aktuell aus finanziellen Gründen nicht machen kann. Dementsprechend kann ich das Auto leider nicht mehr gebrauchen.

Ich habe den Verkäufer bereits informiert und zuerst meinte er es sei kein Problem mir die Anzahlung zurückzuzahlen. Jedoch meldete er sich einen Tag später und besteht nun auf den Vertrag, den er auch notfalls rechtlich durchsetzen will. Er schlug vor mir das Auto zu bringen, da es sehr schnell weg muss, da es nun laut Verkäufer "aufgrund meiner Kaufzusage abgemeldet im öffentlichen Bereich steht".

Wie sieht das rein rechtlich aus ? Kann ich dennoch vom Kauf zurücktreten ? Denn ich müsste zusätzlich zu dem Auto noch einen Stellplatz etc holen, den ich mir einfach nicht mehr leisten kann. Wie hoch sind meine Chancen, dass ich meine Anzahlung zurückbekommen kann ? Der Verkäufer will die zurückhalten, falls der Wagen durch die Stadt abgeschleppt und entsorgt wird.

Ich hoffe hier auf Rat und vielen Dank schonmal :)

Recht, Widerruf, Kleinanzeigen, Autokauf, Auto und Motorrad
Grenzüberschreitung seitens Nachbarn mit Hühnerstall. Kann man den Rückbau verlangen, oder braucht man zwingend einen Anwalt zur Unterstützung?

Mein Partner hat von seinen Eltern einen Teil des Grundstücks als vorfristiges Erbe erhalten, welches uns nun zu je ein halb gehört. Wir mussten daher das Grundstück neu vermessen lassen. Es wurde festgestellt, dass Nachbars Hühnerstall zu 20 cm auf unserem Grundstück steht. Wir haben beim Grenztermin den Sachverhalt schriftlich festgehalten, aber zum Nachbarschaftsfrieden nicht auf den Rückbau bestanden.
Nun wohnen wir seit fast einem halben Jahr im Haus. Der Hahn kräht uns 7 Tage die Woche ab 3 Uhr morgens aus dem Schlaf. In der Spätschicht kommen wir täglich auf 3h Schlaf. Die Nachbarin (Polizistin) meint, dass wir ihr nichts können. Hätten doch hier nicht bauen müssen. Wir schlafen mit geschlossenem Fenster, geschlossener Jalousie und Ohropax, weil das Außengehege knapp 3 Meter vom Schlafzimmer entfernt ist. Das Ordnungsamt sieht sich nicht in der Handlungspflicht, und verweist an Schiedstelle und Anwalt zur Klärung von Stallzeiten für den Hahn.
Theoretisch könnten wir doch aber auf den Rückbau des Stalls bestehen, oder?
Alternativ fiele mir sonst nur noch das Veterinäramt ein. Die Tiere haben wunde Stellen, fehlendes Gefieder, verklebte Augen, grünes Wasser aus der Regentonne und nur Erdboden statt Heu im Gehege. Dadurch fragen wir uns auch, ob die Tiere überhaupt bei der Seuchenkasse registriert sind, und regelmäßig geimpft werden...

Tiere, Recht, Huhn, Hühnerstall, Nachbarschaftsrecht, Rückbau
Haftet ein Eigentümer, durch den sich eine Sanierung verzögert, der WEG gegenüber für u.U. gestiegene Kosten?

In unserer aus 9 Parteien bestehenden WEG gab es Ende 2020 einen Beschluss zu einer größeren Sanierung (Fassadendämmung, neue Fenster, Stand-Balkone statt gemauerten Wärmebrücken). Der Beschluss wurde nicht angefochten, ist also gültig.

Zum vereinbarten Stichtag verweigerte nun 1 Eigentümer die Zahlung der Sonderumlage. Die Hausverwaltung will die Arbeiten jedoch erst beauftragen, wenn alle Zahlungen eingegangen sind - da man bezüglich einem nun erst klagen muss, verzögert sich die Sache weiter.

Die div. Unternehmen haben - völlig zurecht - bereits mitgeteilt, dass die seit über 2 Jahren bestehenden Angebote nicht mehr gültig sind, wenn nicht diesen Sommer Baustart ist. Außerdem sind später keine Termine mehr frei. Hinzu kommen ohnehin gestiegene Preise und man wird sich u.U. andere Firmen suchen müssen, die dann noch Zeit und Lust haben, ein bezahlbares Angebot für diese WEG zu erstellen und auch noch Kapazitäten zur Ausführung haben. 2 weitere Eigentümer hätten die Maßnahme finanziell grade noch so mittragen können - wird es enorm teurer, dann nicht mehr :-(

Dass der Eigentümer zur Zahlung der Sonderumlage verpflichtet ist, sei lt. Rechtsanwalt der HV klar. Die Frage ist nur, ob der dann auch die "dank Verzögerung" höheren Kosten der Gesamtmaßnahme zahlen müsste, die ja noch nicht beziffert sind.

Ich vermute, er muss nur die Sonderumlage zahlen, weil man ja die Arbeiten hätte beauftragen können und dann nur "seinen Anteil" hätte einklagen müssen- liege ich mit dieser Vermutung richtig und es wäre sinnvoll, auch ohne seine Zahlung die Bauarbeiten zu starten?

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und könnte mir sagen, wie das ausging?

Recht, Sanierung, Eigentümergemeinschaft
Verlängert sich meine Probezeit / muss ich meinen Führerschein abgeben bei einem Rotlichtverstoß (132 BKat)?

Hallo liebe Community

ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:

1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)

2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h

(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)

Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."

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Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?

Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.

Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße

Leaked ✌

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Auto, Recht, Führerschein, Ampel, Blitzer, Probezeit, blitzerfoto, Probezeitverlängerung, Auto und Motorrad
[Lackmustest] Würdet ihr den Einkaufswagen zurück bringen?

[Mit DeepL übersetzt]

Der Einkaufswagen ist der ultimative Lackmustest dafür, ob eine Person fähig ist, sich selbst zu beherrschen.

Den Einkaufswagen zurückzugeben ist eine einfache, bequeme Aufgabe und eine, die wir alle als richtig und angemessen erkennen. Den Einkaufswagen zurückzugeben, ist objektiv richtig. Es gibt keine Situationen außer Notfällen, in denen eine Person nicht in der Lage ist, ihren Einkaufswagen zurückzugeben. Gleichzeitig ist es nicht illegal, den Einkaufswagen stehen zu lassen. Daher stellt der Einkaufswagen das Paradebeispiel dafür dar, ob eine Person das Richtige tut, ohne dazu gezwungen zu werden. Niemand wird dich bestrafen, wenn du den Einkaufswagen nicht zurückgibst, niemand wird dich bestrafen oder umbringen, wenn du den Einkaufswagen nicht zurückgibst, du gewinnst nichts, wenn du den Einkaufswagen zurückgibst. Du musst den Einkaufswagen aus der Güte deines eigenen Herzens heraus zurückgeben. Du musst den Einkaufswagen zurückbringen, weil es das Richtige ist. Weil es richtig ist.

Ein Mensch, der dazu nicht in der Lage ist, ist nicht besser als ein Tier, ein absoluter Wilder, der nur durch die Drohung mit einem Gesetz und der dahinter stehenden Gewalt dazu gebracht werden kann, das Richtige zu tun.

Der Einkaufswagen ist das, was bestimmt, ob eine Person ein gutes oder schlechtes Mitglied der Gesellschaft ist.

Ausgangsituation: Ihr habt einen Einkaufswagen und steht vor dem Supermarkt. Bringt ihr den Einkaufswagen zurück oder nicht?

Edit: Anstelle eines Einkaufswagen kann man auch einen Einkaufskorb nehmen, da für diese in der Regel keinen Pfad verlangt wird.

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Ja, ich bringe den Einkaufswagen zurück. 90%
Nein, ich bringe den Einkaufswagen nicht zurück. 10%
Menschen, Recht, Einkaufswagen, Philosophie und Gesellschaft
PV-Anlage Wirkleistungsbegrenzung auf 70%?

Hallo,

unsere neue PV-Anlage wurde vom Errichter wegen der Gewährleistung der Stromnetzstabilität auf 70% Wirkleistung begrenzt. Dazu steht im EEG §9, Absatz 2 Satz 2 folgendes:

(2) Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinn von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von
2 Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, (...), ihre Anlagen (...) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.

Allerdings steht dem gegenüber §21, Absatz 2 EEG:

Anlagenbetreiber, die die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen,
1.       müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der
a)           nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und
b)          durch ein Netz durchgeleitet wird

Widerspricht sich das Gesetz nicht selbst?
Denn wenn §21 von §9 abweicht, müsste dies doch im §9 mit einer "Wenn - dann -Regelung" oder "abweichend von..., gilt §21" erwähnt werden, oder was ist die Meinung der Juristen hier?

Nicht, dass sich das finanziell lohnen würde, aber könnte man sich hier juristisch auf §21 berufen und die Drosselung wieder herausnehmen lassen. Handelt sich um eine 7kW-Anlage. Geht mir hier ausschließlich um das juristische, nicht um Kosten-Nutzen.

Technik, Recht, Photovoltaikanlage, EEG-Umlage
Mitbewohner in 3er WG Kündigen?

Hallo Ihr lieben, ist meine erste Frage hier, wir sind ziemlich verzweifelt und suchen einen guten Rat!

Es geht um eine 3er WG, jedes Mitglied der WG ist Hauptmieter.

Der dritte in unserer WG, stellt sich vom entladen des Umzugswagens bis zu diesem Moment gegen uns. Wir zwei kommen aus schwierigen Familien und sind demnach auf uns alleine gestellt. Der besagte Mitbewohner hingegen hat eine Familie die ihm Finanziell unterstützt, besitzen ein Haus, Bauernhof usw.

Worauf ich hinaus will: Obwohl wir hart arbeitende Menschen sind, sind wir in den Augen des Mitbewohners, Menschen dritter Klasse. Sie nutzten die Arbeitszeiten aus um unsere Möbel in den Gemeinschaftsräumen zu ersetzen und unser Eigentum zu entsorgen. Jeder versuch sich gegen den Mitbewohner zu wehren, läuft darauf hinaus, das uns der Rauswurf angedroht wird, da er und seine Familie sich in den mittlerweile zwei Jahren mit dem Vermieter angefreundet haben.

Wir lieben den Wohnort, verstehen uns super mit den Nachbarn und haben uns nichts zu Schulden kommen lassen. Der Mitbewohner hingegen wurde bereits wegen starker Sachbeschädigung (Zerschneidung aller Textilien seiner Ex-Freundin) und Diebstahl auffällig. Dazu kommt, das seine Familie uns in jeder Chance mit Gerüchten bloßstellt, da er ein perfekter Mieter sei, und wir sein größter Fehler sind. Wir haben Angst wie es weiter geht, da wir durch die Schikane am ende sind.

Darf der Vermieter uns beiden Kündigen, wenn wir unseren Mitbewohner auffordern zu gehen? Die Differenz in der Miete und Kaution können wir ausgleichen, da sie sehr günstig ist.

(Vergebt mir bitte die Rechtschreibfehler. Autokorrektur und Verzweiflung sind ein fieses Duo.)

Vielen dank im voraus.

Sascha und Jenny

Kündigung, Recht, schikane, WG, mitbewohner

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