Hallo an alle Baurecht-Juristen,
ich habe im Internet eine Zwangsversteigerungsanzeige gesehen und dabei besteht folgendes Problem, wie es auch in der Anzeige steht:
(Das Grundstück bildet mit Grundstück FlNr. 208/14 eine wirtschaftliche Einheit. Der Einzelverkehrswert ist daher als eine rechnerische Größe anzusehen.)
Der Baukörper wurde an anderer Stelle - als in der Baugenehmigung vorgesehen - errichtet.
Ein- bis Zweifamilienwohnhaus auf Hanggrundstück im Rohbau; Wohnfläche ca. 148 m²
Baugenehmigung ist jedoch im Widerspruch zu den erstellten Baukörper.
Das unterste Geschoss sollte aufgrund des Hanges aus Stahlbeton (steifer Kasten) ausgeführt werden, wurde jedoch nur als Ziegelmauerwerk ausgeführt.
Ich wollte mal aus Interesse fragen, ob das in so einem Fall zwangsläufig heißt, dass das Gebäude abgerissen werden muss bzw. umgebaut,… Das Gebäude wurde 2018-2019 gebaut.
Vielleicht kennt ihr euch da ja aus und könnt mir helfen. Vielen Dank jedenfalls!