Was steht alles im Führungszeugnis?
Ich habe mich auf eine Stelle für eine Ausbildung beworben und diese auch bekommen, glücklicherweise.
Jetzt habe ich meinen Vertrag, muss aber noch mein Führungszeugnis organisieren. Da ich vor ein paar Jahren ziemlich viel Mist gebaut habe, steht da einiges drin. Mehrfacher Diebstahl, mehrfaches erschleichen von Leistungen, mehrfache Körperverletzung und schwere Körperverletzung.
Steht das überhaupt in dem Führungszeugnis drinnen, das der Arbeitgeber bekommt? Wenn nicht, was steht dann dort?
Ich hoffe, dass meine Vergehen nicht aufgelistet sind, weil ich endlich nach längerer Suche einen Ausbildungsplatz gefunden habe und das jetzt richtig blöd wäre, wenn ich den dadurch verlieren würde.
12 Antworten
Nicht alles erscheint. Zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren werden darin ausgeklammert. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen erscheint ebenfalls nicht.
Wenn ein Vergehen sich wiederholt, stehen beide (oder eben alle) drin, auch wenn die Strafe niedriger war.
Grundsätzlich ja. Aber: versprechen kann man nichts. Problem: Wiederholungstäter, Problem: Höhe der Sozialstunden.
Grundsätzlich sind gemäß § 32 BZRG: Inhalt des Führungszeugnisses Verurteilungen von nicht mehr als 90 Tagessätzen nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen.
Stimmt auch. Man sagt ja nicht, dass Frauen grundsätzlich in jedem Bereich benachteiligt werden, oder doch?
Es gibt eben Bereiche, in denen Frauen bevorzugt werden und auch benachteiligt werden - genauso wie beim Mann auch. Dass beide Geschlechter zu 100% gleichberechtigt sind ohne jegliche Bevorzugungen bzw. Benachteiligungen wird nie passieren.
Anfordern, reinschauen, Bescheid wissen. Vorlrgen, Lehre anfangen oder auch nicht. Fertig.
Wenn du nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bist sollte das noch gut für dich aussehen sonst nicht.
Alles kommt erst einmal darauf an, wie alt du warst, und welche Höhe deine Verurteilungen hatten. Da du darüber aber nichts schreibst, kann keine seriöse Antwort gegeben werden.
Sicher ist eines: Alles steht im Bundeszentralregister und im Erziehungsregister.
https://www.ruisingersteiner.de/blog/837/welche-arten-von-fuehrungszeugnissen-gibt-es/
https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/was-gelangt-alles-in-das-fuehrungszeugnis/
Fristen wann die gelöscht werden und im Führungszeugniss nicht mehr auftauchen
Diese Eintragungsgrenze gilt nur für eine erste Verurteilung. Das ist hier nicht der Fall.