Hallo, ich ziehe in eine neue Wohnung rein und die Wohnung ist mit Einbauküche und Herd ausgestattet. Nun ist der Herd etwas alt. Habe ich einen Anspruch auf einen neuen Herd wenn ich neu einziehe in die Wohnung? Würde die Baugenossenschaft den neuen Herd übernehmen?
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