Stillschweigender Vertrag nach der Ausbildung?
Ich habe meine Abschlussprüfung bestanden und durch einen Schrieb der Schule und der zuständigen Kammer meinem Arbeitgeber das Ergebnis mitgeteilt. Jedoch ist das noch nicht mein gesellen rief gewesen, sonder nur ein "Stellvertretendes" schreiben, bis ich ihn zugeschickt bekomme. Eine offizielle Verhandlung mit Vertrag hatte ich noch nicht und auch noch nichts unterschrieben.
Meines Wissens nach ist so ein stillschweigender Vertrag zustande gekommen. Ich wüsste gern, ob ich ab diesem Datum, ab dem mein Arbeitgeber das Ergebnis von mir erfahren hat rückwirkend mit meinem neuen Gehalt entlohnt werden muss, oder ob mein Arbeitgeber dazu erst verpflichtet ist, wenn mein gesellenbrief vorliegt?
Da gehen unsere Meinungen nämlich ziemlich auseinander, und ich will mich nicht verar***en lassen.
4 Antworten
Weißt Du überhaupt schon, ob Du übernommen wirst?
Ansonsten gilt der neue Vertrag erst, wenn der unterschrieben ist.
Die Ausbildung ist mit dem bekannt werden der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung beendet. Egal ob du ein Gesellenbrief hast oder nicht.
Selbst wenn ein Arbeitsvertrag so zustande gekommen ist, hat das kein bestand.
Sobald deine Ausbildung zu ende ist und man dich da arbeiten lässt steht dir der Gesellenlohn zu für das 1 Gesellenjahr!
Was schon in den 80er und 90er jahren galt gilt auch heute !
Arbeites
du am tag nach der Beendigung der Ausbildung in de frima ensteht ein neuer Arbeitsvertrag !