Händler hat auf dem Kaufvertrag nicht geschrieben dass es Garantie hat. Was tun?

4 Antworten

Das muss er auch nicht rein schreiben, denn er muss für gebrauchte Fahrzeuge KEINE Garantie geben. Die ist immer freiwillig oder kostet dich zusätzlich Geld.

Was er aber rein schreiben muss/kann, die gesetzliche Gewährleistung wird auf 12 Monate reduziert. Steht das nicht im Kaufvertrag hast du eine 24-monatige Gewährleistung.

Hast du nur einen Vemittlungsvertrag, dann kann auch die Gewährleistung ausgeschlossen werden.


LisaHamburg428 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 10:56

Was ist ein Vemittlungsvertrag?

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jbinfo  23.06.2021, 12:50
@LisaHamburg428

Wenn der Händler das Fahrzeug nicht in seinem Namen sondern im Namen des Vorbesitzers verkauft. Dann ist es ein Privatgeschäft zwischen dem Vorbesitzer (Verkäufer) und dir (Käufer). Der Händler vermittelt diesen Vertrag nur, gegen eine Gebühr natürlich die er vom Vorbesitzer bekommt.

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Dann hast du keine Garantie.

Du hast aber wie in jedem Fall bei neuer Ware einen gesetzliche Gewährleistungsfirst von 2 Jahren bzw. 24 Monaten.

Das muss auch nicht im Vertrag stehen das ist stehendes Gesetz.

Bei gebrauchter Ware bin ich mir nicht 100% sicher da gibt es glaube ich kleinere unterschiede 1 Jahr hast du aber auf jeden fall bei vielen dingen glaube ich auch 2


LisaHamburg428 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 00:16

Wie funktioniert eine Gewährleistung? Und wozu dient es?

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Osterkarnigel  23.06.2021, 00:22
@LisaHamburg428

Gewährleistung ist das was viele mit der "Garantie" verwechseln. Eine Garantie ist einfach eine Zusicherung des Verkäufers oder des Herstellers die über die Gesetzlichen Regelungen hinaus gehen. Manchmal gehört diese dazu ab und an kann man diese zusätzlich kaufen. Zum Beispiel könnte ein Hersteller Garantieren das eine Waschmaschine 5 Jahre funktioniert bzw. wenn Sie vorher defekt geht diese ersetzen oder kostenlos reparieren.

Die Gewährleistung ist der gesetzliche Standard und bedeutet einfach das du wenn du Ware kaufst die nicht in Ordnung ist diese zurück geben kannst bzw. der Händler / Hersteller diese ersetzen oder reparieren muss. Das könnte zum Beispiel sein du kaufst einen Akkuschrauber und nach 2 Wochen geht der Akku bereits nicht mehr. Dabei geht es aber immer darum das der Schaden bereits beim kauf vorhanden sein muss also ein Produktionsfehler sozusagen und natürlich das du das Produkt Sachgemäß benutzt hast.

Diese Gewährleistung hast du wie gesagt 24 Monate. In den ersten 12 Monaten müsste der Hersteller nachweißen das der Schaden durch Unsachgemäße Behandlung entstanden ist im Monat 13-24 ist es deine Aufgabe zu balgen das der Schaden Produktionsbedingt vorhanden ist.

Wie gesagt wird aber diese Gewährleistung oft mit einer Garantie verwechselt und Umgangssprachlich oft als solche bezeichnet. Die Gewährleistung steht dir aber in jedem Fall zu egal ob etwas im Vertrag steht.

Wenn darüber Hinaus eine Garantie angeboten wurde. Dann muss am besten schriftlich festgehalten werden. Heißt also hat dein Händler dir irgendetwas zugesichert und es steht nicht im Vertrag würde ich das nacharbeiten lassen.

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LisaHamburg428 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 00:31
@Osterkarnigel

Aber was ist eigentlich, wenn der Händler geschrieben hat "alles ohne Gewähr" ? Verstößt er dann gegen das Gesetz?

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Osterkarnigel  23.06.2021, 00:33
@LisaHamburg428

Müsste man bisschen mehr wissen was du gekauft hast und unter welchen Umständen. Und von wem und wann bzw. wie.

Wenn es aber keine Privatperson ist ist das meines Wissens nicht zulässig aber da bin ich dann auch kein experte. Deswegen bin ich ich mir nicht 100% sicher

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LisaHamburg428 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 00:35
@pustblume2007

Dann verstößt er gegen das Gesetz, oder? Also ich mein, wenn er geschrieben hat, dass alles ohne Gewähr sei.

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pustblume2007  23.06.2021, 00:44
@LisaHamburg428

Ja. Und möglicherweise hat er sich dadurch ein gewaltiges Eigentor geschossen: Jeglicher Wegfall von von Verjährungsfristen der Gewährleistung...

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EraGoN17  23.06.2021, 01:25
@pustblume2007

Auch Händler können die Gewährleistung ausschließen, wenn der Kunde explizit darauf hingewiesen wurde. Hier reicht jedoch das Kleingedruckte in einem Vertrag nicht aus. Entweder wird es unter Sonstiges im Vertrag schriftlich festgehalten oder in anderer Form in beiderseitigem Einverständnis getroffen. Das geht dann meist mit einer Preisminderung einher. Im Falle eines gebrauchten Autos Ost es so, dass du 12 Monate Gewährleistung hast. In den ersten 6 Ist der Händler in der Pflicht zu beweisen, dass der Schaden erst nach dem Verkauf entstanden ist durch unsachgemäße Behandlung. Ab Monat 7 bist du in der Plicht.

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pustblume2007  23.06.2021, 01:43
@EraGoN17

Nee, AGB-Verträge bei Händlerverkauf! (in den seltesten Fällen gibt es individuelle, also keine wenigstens nicht teilweise "vorgefertigte" Verträge.)

Somit ist jede Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von "Leben, Körper und Gesundheit" unwirksam. Die übrigen Schäden kann der Händler bei leichter Fahrlässigkeit ausschliessen. Schliesst er jegliche Gewährleistung aus, dann wäre die Klausel nichtig und führt, wegen des grundsätzlichen Verbots der geltungserhaltenden Reduktion, zur GESAMTUNWIRKSAMKEIT des Gewährleistungsausschlusses-auch für den Bereich, in welchem er an sich gültig gewesen wäre.

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pustblume2007  23.06.2021, 01:47
@EraGoN17

Es geht hier um den Verkauf zwischen Händler (Verkäufer) und Privatperson (Käufer)

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EraGoN17  23.06.2021, 01:54
@EraGoN17

Halt Stopp, nehme alles zurück! Ist nicht möglich! Hab mich Grad nochmal schlau gelesen und es hat seit 2018 (mein letzter Kenntnisstand) eine Änderung gegeben. Der Ausschluss ist nur zwischen zwei gleichwertigen Partnern wie Händler zu Händler oder Privat zu Privat möglich.

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pustblume2007  23.06.2021, 01:55
@EraGoN17

What??

Ich hab keine Zeit mehr für sowas. Es ging doch überhaupt nicht etwa um Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit.

Sondern um den kompletten Gewährleistungsausschluss. Der ist beim Händlerkauf wie oben beschrieben nicht disponibel!

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pustblume2007  23.06.2021, 02:02
@EraGoN17
Lesen, Verstehen!

Eine Empfehlung für dich.

Mein vorheriger Kommentar war quasi zeitgleich zu deinem, bei dem du zurückgerudert bist.

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Den Händler erneut kontaktieren und ihn bitten dies zu ändern.

Nur so kannst die Garantie dann auch beansprucht werden wenn sie benötigt wird.


LisaHamburg428 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 00:17

Was wenn er es nicht macht?

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zzzZZZ111222  23.06.2021, 00:31
@LisaHamburg428

Dann kannst du, wenn er zugesagt hat, dass er eine Garantie gibt und du das nachweisen kannst, dass er das zugesagt hat und im schriftlichen Vertrag mündliche Nebenabreden nicht ausgeschlossen sind, die Garantie auch ohne schriftliche Bestätigung durchsetzen. Wird dann aber eben schwieriger. Es wäre im Übrigen kein Zeichen von hoher Seriösität, wenn er erst die Garantie zusagt, sie dann aber bei der schriftlichen Fixierung weglässt und auch auf Nachfrage nicht nachträgt. Sollte das so sein und kannst du die Garantie nicht wie vorgenannt anderweitig nachweisen und weigert er sich im Garantiefall die Garantie zu erfüllen, dann hast du an der Stelle wohl mal Lehrgeld gezahlt...

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Nichts. Garantie ist eine freiwillige Leistung.