Ich habe meine Abschlussprüfung bestanden und durch einen Schrieb der Schule und der zuständigen Kammer meinem Arbeitgeber das Ergebnis mitgeteilt. Jedoch ist das noch nicht mein gesellen rief gewesen, sonder nur ein "Stellvertretendes" schreiben, bis ich ihn zugeschickt bekomme. Eine offizielle Verhandlung mit Vertrag hatte ich noch nicht und auch noch nichts unterschrieben.

Meines Wissens nach ist so ein stillschweigender Vertrag zustande gekommen. Ich wüsste gern, ob ich ab diesem Datum, ab dem mein Arbeitgeber das Ergebnis von mir erfahren hat rückwirkend mit meinem neuen Gehalt entlohnt werden muss, oder ob mein Arbeitgeber dazu erst verpflichtet ist, wenn mein gesellenbrief vorliegt?

Da gehen unsere Meinungen nämlich ziemlich auseinander, und ich will mich nicht verar***en lassen.