Täuschungsversuch??

5 Antworten

Ich kenne mich da nicht genau aus, aber rein logisch gesehen müsste die Person die dir das Nutzen eines Übersetzers bei der Klausur unterstellt, jene Tat auch beweisen können.

Zudem belegt die Aussage das es deinen Leistungen nicht entspräche rein gar nichts… manchmal fallen Klausuren leichter aus als sonst oder man hat (viel) mehr gelernt als sonst… bei mir war es z.B. nicht ungewöhnlich Noten zu bekommen, die meinem sonstigen Durchschnitt entsprachen…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Finde ich bisschen dünn. Das Argument ist ja im Prinzip „der ist eig so dumm, dass kann nicht mit rechten Dingen zugehen“.

Es kann ja sein du hast dich dieses mal einfach besonders gut vorbereitet.

Alleinen dieses „entspricht sonst nicht den üblichen Leistungen“ halte ich für sich genommen für Schwach. Gabs sonst noch was an Anhaltspunkten/Beweisen?


anonym007676 
Beitragsersteller
 22.06.2021, 00:41

Ja das Aufgabe 2 viel besser war als Aufgabe 1. War aber eigentlich bei fast allen so, da der Text unverständlich war..

Sofern er dir diesen Vorwurf nicht beweisen kann, leugnest du alles. Der Lehrer ist in der Beweispflicht


anonym007676 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 23:42

Er sagt halt, dass meine 1.Aufgabe im Gegensatz zur 2.Aufgabe zu schlecht sei und dass meine Leistungen dem Text nicht entsprechen würden

Es gilt die Unschuldsvermutung. Dein Lehrer ist verpflichtet, diese Anschuldigung zu beweisen.

Das muss dir derjenige Beweisen, der dir das unterstellt