Schülerausweis in die Schule bringen?

5 Antworten

Immer diese gottverdammten [dieser Titel kann aus Jugendschutzgründen nicht angezeigt werden].

Dir gehört der Ausweis NICHT, er wurde Dir, !ausschließlich für Die Zeit des Schulbesuchs!, ausgestellt und ausgehändigt! Der Schulbesuch endet, also wird er zurückgefordert!


anonymquestion9 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 09:44

Wad ist mit dir denkst du ich bräuchte dein Kommentar in so einer Art.

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Wiesel  23.06.2021, 11:59
@anonymquestion9

Nein, aber so verstehst Du es. Ich kann Dir auch Honig ums Maul schmieren und dann mit dem Zeigefinger wedeln.

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und es gehört mir!

Nein, es gehört der Schule.

Was wollen sie machen??
§ 246 StGB
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Ich denke das spricht Bände...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anonymquestion9 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 09:38

Ok..

Ich habe aber mein Wohnort geändert die Schule jedoch hat die Infos an meine alte adresse geschickt, daher habe ich den Brief 1.zufällig . 2. Viel zuspät erhalten. Ich werde es trotzdem einfach der Schule zrk bringen!

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Dommie1306  23.06.2021, 09:41
@anonymquestion9

Sinnvoll.

Vor allem: Was willst du denn mit dem Teil?

Und wegen so nem Sch**ß eine Anzeige erhalten ist es echt nicht wert :-)

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anonymquestion9 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 09:46
@Dommie1306

Genau, ich wusste nicht, dass es zu sowas führt und vorallem, dass mit der Ausweis stand irgendwo in kleiner Schriftgröße unten, dass ich es erst heute bemerkte 😆

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Der Ausweis gehört dir nicht. Er ist ein amtliches Dokument das dir anvertraut wurde um dich als Schüler besagter Schule zu identifizieren und damit eingehend entsprechende Möglichkeiten / Vergünstigungen zu gewähren.

In dem Moment in dem Du von der Schule abgemeldet wurdest, verlierst Du auch den Anspruch auf diese Zusatzleistungen. Daher wird auch der Ausweis zurückverlangt, um zu gewährleisten dass damit kein Missbrauch mehr getrieben wird.

Was kann die Schule machen? Eine Anzeige wegen Unterschlagung und Schadensersatzansprüche für etwaige bezogene Dienstleistungen wie zB mögliche Nutzung des Nah/Fernverkehrs die in dem Zeitraum noch einher gingen. Dazu kommen dann noch Mahn- und Anwaltskosten. Kann also ohne Weiteres ein teurer Spaß werden, der dich bzw deine Eltern im Nachgang noch einige hundert Euro kosten könnte.


Nein, der Ausweis gehört nicht dir, sondern der Schule.

Dein Personalausweis gehört ja auch nicht dir, sondern der Bundesrepublik Deutschland.

Die Schule kann dir Kosten für die Nichtaushändigung in Rechnung stellen, rein theoretisch wäre auch eine Anzeige wegen Unterschlagung möglich....


anonymquestion9 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 09:40

Aber zB Bundes Republik Deutschland verlangt mein Reisepass nur um zu löchern und dann darf ich es behalten :) also gehört es mir.

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Du bist kein Schüler dieser Schule mehr, ergo hast Du auch keinen Anspruch mehr auf diesen Ausweis. Und um eine missbräuchliche Nutzung zu unterbinden, fordert die Schule diesen nunmehr berechtigterweise zurück.