Alleinerbe?

7 Antworten

Pflichtteilsberechtigte sind

  • alle Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Enkel und Urenkel) - egal ob ehelich oder nicht ehelich
  • der Ehepartner /eingetragene Lebenspartner
  • die Eltern

Wenn dein Bruder nicht im Testament steht, wird er wohl nichts erben. Anspruch auf einen Pflichtteil hat er auch nicht

Der Sohn wird seinen Pflichtteil schon bekommen. Den kann man ihm nicht so einfach entziehen. Da müsste schon was vorgefallen sein. "Grober Undank" kennt man das in dem Zusammenhang.

Aber ansonsten kann der Erbonkel sein Geld verteilen wie er möchte. Egal ob die Unbekannte jetzt mit im tatsächlich verwandt ist oder nicht. Und sollte er bei der letzten Testamentsänderung noch im vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sein und ist das Testament auch noch offiziell beglaubigt, dann können sich die anderen Möchtegernerben schwarz ärgern aber bekommen würden sie nichts. Selbst wenn die Erbin das erbe ausschlägt.

Dein Cousin, also sein Sohn kann seinen Pflichtanteil geltend machen. Der Rest geht an die Frau und an den Staat (Erbschaftssteuer). Du und dein Bruder gehen leer aus. Da könnt ihr machen was ihr wollt. Euch steht kein Pflichtanteil zu

Sein Sohn hat jedenfalls Anspruch auf seinem Pflichtteil egal wer als Erbe eingesetzt ist.

Da hat euch euer reicher Onkel schön reingelegt. Sein Sohn bekommt logischerweise seinen Pflichtteil, die unbekannte Frau den Rest.

Dein Bruder natürlich nichts. Noch in eigener Sache. Als dein Bruder noch dachte, dass er Alleinerbe ist, hätte er schon mit seinem Onkel reden können und ihm erklären, dass das so nicht geht. Hoffentlich ist die Erbin vernünftiger und macht dem Sohn keine Schwierigkeiten