Zulassung Master - Rechte - Bachelorarbeit noch immer nicht korrigiert?
Hallo zusammen,
ich habe gerade meinen Bachelor absolviert bzw. warte noch immer auf die Note meiner Bachelorarbeit. Zur Zeit studiere ich (an der gleichen Uni) mit einer bedingten Zulassung im 1. Mastersemester (bis das BA-Zeugnis nachgereicht wird).
Die Abgabefrist für das BA-Zeugnis ist der 30.06. Da die Note der BA noch immer nicht eingetragen wurde und die Erstellung des BA-Zeugnisses auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, werde ich diese Frist nicht einhalten können. Theoretisch war die Korrekturfrist für die Dozenten Ende Mai zu Ende. Auch habe ich meine Arbeit rechtzeitig abgegeben. Als ich bei meiner 1.Korrektorin nachgefragt habe, hieß es, dass sie mit der Korrektur noch nicht angefangen habe (das war vor 3 Wochen).
Meine Frage ist: Dieser Umstand ist nicht von mir verschuldet, da ich mich an meine Fristen bisher gehalten habe. Dafür, dass die Dozenten diese Frist nicht einhalten, kann ich leider nichts. Gibt es da irgendein Gesetz/Recht, das mir in diesem Fall eine spätere Frist gewährt? Bzw. wo kann ich diese Rechte nachlesen?
Ich habe bereits eine Mail an das Studienbüro geschrieben, die für die Masterstudiengänge und Zulassungen verantwortlich sind. Aber auch da habe ich noch keine Antwort bekommen und am Telefon immer nur AB
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
Frag´ mal bei der Zentralen Studienberatung deiner Hochschule nach, was die dir für so einen Fall raten. Meine Empfehlung: Mach´ einen Termin aus beim Prüfungskommissionsvorsitzenden deines Studiengangs und geh´ dort persönlich hin. Auch wenn "Corona" einiges durcheinander geworfen hat, die derzeitige Desorganisation vieler Hochschulen ist erschreckend. Ich habe 30 Jahre in deutschen Hochschulen gearbeitet und kann das beurteilen. Sollte man dich nach Ablauf der Frist "auflaufen" lassen, könntest Du in die Öffentlichkeit gehen (lokale Zeitung für deinen Fall interessieren, Brief ans zuständige Kultus- oder Wissenschaftsministerium schreiben, lokalen Bundestagskandidaten um Hilfe bitten). Schließlich bliebe noch die (erstmal teure) Möglichkeit, mit einem auf Verwaltungs- bzw. Hochschulrecht spezialisierten Rechtsanwalt gegen die Hochschule vorzugehen. Übrigens: Hast Du schon mit eurer Fachschaft gesprochen? Du dürftest ja nicht der einzige "Fall" sein.
Vielen Dank für die Anregungen. Morgen gibt es eine offene Sprechstunde der Studienberatung über Zoom, bei der ich mal vorbei schauen werde. Leider bin ich zur Zeit nicht in der Nähe der Hochschule (wegen Corona und Online Veranstaltungen etc.). Eine richtige Fachschaft gibt es für den Bereich, in der ich die Bachelorarbeit geschrieben habe nicht. Werde es aber auch sicher dort mal versuchen, wenn sich sonst nichts ergibt