Freundin wohnt bei mir, Erlaubnis vom Vermieter?
Hallo, ich wohne momentan alleine in einer 2 Zimmer Wohnung. Wie ist das wenn meine Freundin bei mir einzieht, also nicht mit in den Mietvertrag, sondern halt nur ganz normal bei mir wohnt. Auch mit ihrem Namen mit auf den Briefkasten bzw. Klingelschild.
Braucht man dazu die Erlaubnis vom Vermieter?
9 Antworten
In der Regel muss das mit dem Vermieter geklärt werden, ja. Da durch mehrere Personen, die dort dauerhaft wohnen, auch die Nebenkosten wie z.b. Wasserverbrauch oder das Abfallvolumen steigen. Je nachdem wie viele Parteien im Haus wohnen und wie die Abrechnung erfolgt, muss das gemeldet werden. Ansonsten wäre das z.b. bei Verwendung einer pro-Kopf-Abrechnung unfair gegenüber den anderen Bewohnern. Du hast sicherlich auch eine entsprechende Klausel in deinem Mietvertrag. Sieh dort nach, wenn du dir nicht sicher bist, was auf dich zutrifft.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du den Vermieter in Kenntnis setzen musst. ;)
Nicht vergessen, dass deine Freundin sich dann auch beim Einwohnermeldeamt ummelden muss. Dafür ist übrigens auch eine Vermieterbescheinigung notwendig, die sie nur bekommt, wenn der Vermieter weiß und damit einverstanden ist, dass sie dort wohnt.
Das ist so nicht richtig. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt unterschreibt immer der Vermieter, nicht der Mieter, bei dem man einzieht.
Wenn ein Partner in die Wohnung zieht, der nicht in den Mietvertrag eintritt, muss ebenfalls der Mieter der Wohnung bei Einzug die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Der Vermieter der Wohnung ist nur für die Mietbescheinigung zuständig, wenn der Partner als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen wird.
ja natürlich braucht man da die Erlaubnis.. und sie muss offiziell angemeldet werden, da ja ein Name am Klingelschild und am Briefkasten sein soll
Du brauchst das Einverstaendnis des Vermieters, das dieser beim Zuzug eines Lebenspartners aber i.d.R. nicht verweigern darf. Tut er es dennoch, musst du die Zustimmung gerichtlich einklagen.
Also über mir wohnt auch einer mit seiner freundin (über 30 oder so) und der vermieter weis das nicht aber sie hat ihre eigene Wohnung. Das heist sie zahlt nur für ihre Wohnung miete wo sie eigentlich fast garnicht da ist 😂
Wenn das rauskommt...
Aber ja man braucht eine Erlaubnis
Und wo ist das Problem? Sie hat eine Wohnung, sie hat einen festen Wohnsitz, ist also regulär gemeldet.
Wo sie sich regelmäßig aufhält, ist ein ganz anderes Thema.....
Soweit mir bekannt ist brauchst Du KEINE Erlaubnis Deines Vermleters.
So die Wohnung die gesetzliche Mindestgröße fur 2 Personen hat bist Du lediglich verpflichtet dem Vermieter mitzuteilen das Du Deine Lebensgefährtin in Deine Wohnung aufgenommen hast.
Lasse Dich NICHT darauf ein sie in den Mietvertrag mit aufzunehmen !
Im Falle einer Trennung hat sie das gleiche Recht in der Wohnung zu bleiben als Du, bleibst Du alleiniger Mieter hat sie die Wohnung zu verlassen.
Das habe ich mehr als einmal so getan und erlebt. Sollte sich die Gesetzeslage geändert haben erkundige Dich am Besten beim Mieterschutzbund.
Wenn sie in der Wohnung des FS wohnt, dann ist der FS auch der Wohnungsgeber und die Wohnungsgeberbescheinigung muss folglich vom FS ausgestellt werden. Dessen Vermieter hat dann nichts damit zu tun.
Anders waere es nur, wenn sie als Mieterin mit in den Mietvertrag aufgenommen wuerde. Das scheint hier aber nicht beabsichtigt zu sein.