Muss der Vermieter einbehaltene Kaution nachweisen?

3 Antworten

er muss schon begründen aus welchem Grund die Kaution einbehalten wurde und für WAS.

eigentlich müsste er dir bereits mitgeteilt haben, welche Mängel in der Wohnung hinterlassen wurden.

bei einer ordnungsgemäßen Mietende wird in der Regel ein Übergabeprotokoll angefertigt, wenn dort keine Mängel stehen, hat der Vermieter ein Problem


FrankfurtMalaga 
Beitragsersteller
 22.06.2021, 17:31

Ja mängel wurden dokumentiert aber sie sind halt bei weitem keine 1000 Euro. Danke für eure Hilfe

0

Die Kaution muss abgerechnet werden, bei uns drei Monate ab Schlüsselrückgabe.

Gibt es Schäden, werden die Probleme ja von der PH des Mieters geordnet/bezahlt.

Reparaturkosten hat ein Mieter nicht zu bezahlen, die übernimmt der Vermieter.

Allenfalls die Schadensumme geht zu Lasten des Mieters.

Beachte die Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja,das muss er..und er muss vorher zur Reperatur auffordern...erst wenn der Mieter dieser Aufforderung nicht nach kommt,darf die Kaution einbehalten werden...Bin selbst vermieter


FrankfurtMalaga 
Beitragsersteller
 22.06.2021, 16:40

Super danke dir. Wurde nie aufgefordert die Schäden zu beseitigen, die maximal 100 - 150 Euro betragen. Dafür wurden mir ca 1200 Euro einkassiert. Hast du einen Rat für mich wie ich da am besten weiter vorgehen soll? Vielen Dank für deine Hilfe

0
elflein72  22.06.2021, 16:42
@FrankfurtMalaga

ja du forderst den Vermieter schriftlich mit frist dazu auf,die die Schäden,welche er bemängelt, aufzulisten...und dann im Mietvertrag nachschauen,ob alles auch wirlich ersatzpflichtig ist.,..und wenn ihr die Schäden ennt sucht ihr selbst einen fachmann... auf den fachmann kann der vermieter bestehen

0
FrankfurtMalaga 
Beitragsersteller
 22.06.2021, 16:45
@elflein72

Und kann ich bezüglich der nicht gegebenen Frist es selber zu reparieren jetzt noch was machen? Vorab vielen Dank für deine Hilfe

0
elflein72  22.06.2021, 16:48
@FrankfurtMalaga

das weiß ich nicht...denn ich weiß nicht in wie weit der vermieter schon gehandelt hat....bist du noch in der wohnung ? aber grundsätzlich musst du nicht mehr zahlen als die reperatur wert ist... aber du kannst ihm trotzdem die frist setzen und nachweise verlangen ob schon eine reperatur stattgefunden hat ...und schreibe,das du diese reperatur allein beauftragst durch einen fachmann... um was genau geht es eigentlich?

0
elflein72  22.06.2021, 17:13
@elflein72

ja und vorallem..gibt es ein Übergabeprotokoll wo alle Mängel aufgelistet sind? gibt es irgendetwas vom vermieter? denn wenn die Wohnung übergeben wurde ohne Mänbgelanzeige kann er absolut garnichts einbehalten

0
FrankfurtMalaga 
Beitragsersteller
 22.06.2021, 17:30
@elflein72

Sind schon Mängel fest gestellt worden, aber keine für über 1000 Euro 😅 also lasse ich mir am besten eine Rechnung auflisten. Vielen vielen Dank ihr seid echt super

0