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Deckenlampe aus 60ern aus CSSR anschließen, geht nicht - was probieren?

Ich möchte eine gebraucht erworbene Deckenlampe aus 60ern aus der damaligen Tschechoslowakei anschließen. Diese soll funktionstüchtig sein. Ich habe die Kabel wie auf dem Foto gezeigt mit Wigo-Klemmen Serie 224 verbunden: gelb-grün mit gelb-grün, blau mit blau und schwarz (Decke) mit braun (Lampe). Sicherung war während der Montage natürlich ausgeschaltet. Leider geht die Leuchte jedoch nicht (Glühbirne ist intakt, Strom liegt an blau aus Decke an, daran liegt es nicht).

Ich habe zunächst gedacht, vielleicht sind die Farben an der Lampe anders von der Bedeutung her als heutzutage in Deutschland üblich.
Wenn ich blau und braun/schwarz vertausche, also Decken-blau mit Lampen-braun sowie Decken-schwarz mit Lampen-blau verbinde (und die beiden gelb-grünen Enden weiterhin miteinander verbunden habe), dann leuchtet die Glühbirne ganz kurz und dann fliegt der FE-Schalter raus. Das heißt prinzipiell sollte die Lampe eigentlich gehen, oder? Andere Kombinationen habe ich mich dann nicht mehr getraut ausprobieren. Glühbirne und Lichtschalter gehen noch, das habe ich geprüft.

Vorher hatte ich dort eine einfache Baustellenlampenfassung mit nur blauem und schwarzem Kabel hängen (also ohne gelb-grün) und gleichfarbig mit Deckenkabeln verbunden, das hat funktioniert und funktioniert auch weiterhin. Daher denke ich, dass mit den Deckenkabeln alles in Ordnung ist.

Hat jemand eine Idee, was ich noch probieren könnte, bevor ich einen Elektriker kommen lasse?

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Lampe, Elektrik, Sicherung, Beleuchtung, Anschluss, Elektroinstallation

Ich mag ihn aber er ist ZU nett?

Nur nett ist ja auch eigentlich garnicht das Problem, er ist auch noch etwas unreifer und hatte bis Dato glaube ich auch noch garkeine Beziehung.. Daher bin ich auch die „Erste Liebe“ für ihn was das ganze in meinem Kopf auch noch etwas schlimmer machen lässt..

Ich hatte bereits 1 Beziehungen die lange hielt aber sehr Toxisch war.

Ich lernte ihn kurz danach kennen und wir haben viel Zeit verbracht und er hat sich alles von mir angehört.

Allerdings weiß ich das er mehr möchte aber ich weiß das ich noch nicht bereit dafür bin.. vorallem nicht wenn wir dazu was Thema Beziehung angeht 2 Unterschiedliche Sichten haben. Er denkt noch komplett Unreif wie guck keine anderen Männer an und sowas was bei mir sowieso nicht der Fall ist wenn man sich vertraut und liebt und selbst wenn dann ist es einfach Menschlich aber wegen allein sowas schon streiten wir uns und es nervt einfach. Wir haben auch nie wirklich Gesprächsbedarf wenn ich nicht rede wird Geschwiegen.. Dazu hat er nicht einmal Körperkontakt gesucht und wenn dann nimmt er mich nur in den Arm wie ein Kleinkind was sich einfach Falsch anfüllt.

Aber ich habe ihm jetzt schon das Gefühl vermittelt das er mir auch Gefällt da er mir so leid tat und ich seine Gefühle nicht verletzen wollte weil ich ganz genau weiß wie sehr er mich Liebt. Ich weiß das war absolut dämlich aber ich hasse es Menschen zu verletzen.

Was soll ich nur machen ? 😓

Mädchen, Gefühle, Trennung, Junge, Eifersucht, kindisches Verhalten

Tätlicher Angriff & Widerstand geg. Beamte Wie wahrscheinlich ist ein Maßregelvollzug ins Gefängnis?Bewährung möglich?!?

Hi Hi in meinen vorherigen Post habe ich bereits die Sachlage und den Vorfall der Person erläutert, falls wer konkretere Angaben möchte, zur folglichen Situation.

Hier nochmal kurz erklärt Person A wurde angezeigt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. An folgenden Abend war Person A stark alkoholisiert, Promille bei 1,7 auf den Heimweg mit Ihrem Freund. Als Krankenwagen und Polizei eintrafen( Freund war besorgt um Sie) und Person A anfing wild um sich zu schlagen und zu schreien.

Person A hat eine postraumatische Belastungsstörung, wegen Gewalt- und Vergewaltigungs- Delikten diagnostiziert bekommen und leidet zudem an einer Boderline Persönlichkeitsstörung. (BPS soll nicht ausreichend genug sein um von einer Schuldunfähigkeit sprechen zu können)

Vorstrafe besteht eine aufgrund einer ähnlichen Anzeige zu Coronazeiten.

Mittlerweile weiß ich das eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, sogenannte Forensik, deutlich schlimmer wäre. Allerdings auch nur ausgesprochen werden würde sollte von einer dauerhaften Fremdgefährdung von Person A ausgegangen werden können und sie bei genannten Vorfall als schuldunfähig gesehen werden würde.

Sollte man strategisch dem entgegen arbeiten wäre es möglich eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und gewissen Auflagen(bsw Therapie, Betreuer etc) als Ergebnis erhoffen zu können, oder ist dies eher als unrealistisch zu betrachten ?!

Danke für jeden der sich die Zeit genommen hat bis hier her zu lesen und für jede Antwort 🌷🙏🏻

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