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Meinung des Tages: Reform im Gesundheitswesen - haltet Ihr die Idee des Primärarztsystems für sinnvoll?

(Bild mit KI erstellt)

Das Primärarztsystem - sinnvolle Reform des Gesundheitssystems?

Die neue Bundesregierung plant die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, bei dem Patienten mit unklaren Beschwerden zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen sollen, bevor sie einen Facharzt besuchen können.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will damit die medizinische Versorgung gezielter steuern, Wartezeiten verkürzen und Ressourcen effizienter nutzen. Ausnahmen vom Hausarztprinzip sind für bestimmte Fachrichtungen wie Gynäkologie oder Augenheilkunde vorgesehen.

Internationale Studien zeigen, dass Primärarztsysteme bessere Ergebnisse zu geringeren Kosten erzielen – dennoch plädiert man dort für freiwillige Teilnahme mit Anreizen wie z.B. Bonuszahlungen.

Reaktionen auf das Vorhaben

Einige Befragte und Experten kritisieren am Vorhaben die zusätzliche Belastung ohnehin überlasteter Hausarztpraxen, mögliche lange Wartezeiten, weite Fahrtwege in ländlichen Regionen sowie befürchtete Engpässe bei der Versorgung.

Zustimmung hingegen findet das Modell bei Befragten, die bereits regelmäßig den Hausarzt als erste Anlaufstelle nutzen und sich eine koordinierte Behandlung sowie kürzere Wartezeiten bei Fachärzten wünschen.

Herausforderung der Umsetzung und offene Fragen

Zentral für den Erfolg des Primärarztsystems ist laut vielen Fachverbänden eine konsequente Umsetzung unter Einbeziehung der ärztlichen Praxis. Unklar bleibt, wie mit regionalen Unterschieden in der Versorgungsdichte, der Bürokratiebelastung sowie der Finanzierung des Systems umgegangen wird.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Idee des Primärarztsystems?
  • Ist es Eurer Meinung nach sinnvoll, Patienten vor einem Facharztbesuch verpflichtend zum Hausarzt zu schicken?
  • Welche Chancen bietet das System Eurer Meinung nach und wo liegen seine Grenzen?
  • Sollte der Zugang zur Psychotherapie ebenfalls über das Hausarztmodell gesteuert werden – oder bedarf es hier einer Ausnahmeregelung?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich denke nicht, dass das Vorhaben eine gute Idee ist, weil... 43%
Ich halte die Idee für durchaus gut, da... 31%
Andere Meinung und zwar... 25%
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Elektronische Patientenakte: Team Zustimmung oder Team Widerspruch?

Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde diese Woche nach einer über dreimonatigen Testphase bundesweit eingeführt. Bereits im Januar wurde für alle gesetzlichen Versicherten automatisch eine ePA angelegt. Ab Oktober soll sie für Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtend sein, für Patientinnen und Patienten bleibt sie freiwillig. Wer also keine ePA möchte, kann weiterhin widersprechen. Die ePA speichert Gesundheitsdaten wie Rezepte, Impfungen, Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne einrichtungsübergreifend und ermöglicht es Versicherten, eigene Daten hinzuzufügen sowie Zugriffsrechte individuell zu steuern. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, Doppeluntersuchungen und Bürokratie zu vermeiden sowie den Datenaustausch zu erleichtern.

Der geschäftsführende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die ePA als „Zeitenwende“ für das Gesundheitssystem. Er ist überzeugt, dass die Behandlung durch vollständige Labordaten und Befunde optimiert werde. Darüber hinaus wird bessere Forschung durch die Verfügbarkeit zuverlässigerer, anonymer Daten begünstigt. Ferner sei der Datenschutz gewährleistet, sodass die Vorteile einer digitalen, strukturierten und sicheren Akte die Risiken überwiegen. Zum Schutz der Daten gelten strenge Sicherheitsvorgaben wie PIN-geschützter Zugriff, Freigaberechte und technische Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Krankenkassen wie die AOK betonen, dass die ePA Versorgung effizienter mache, da alle relevanten medizinischen Unterlagen zentral und jederzeit verfügbar sind.

Patientenschutz-Verbände haben nach wie vor Bedenken gegen die ePA. Sie kritisieren bspw. die mangelnde Feinsteuerung der Datenfreigabe, die Komplexität der Bedienung sowie Datenschutzrisiken. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz (DGHS) wirft der Regierung „Irreführung” vor. Gegenüber KNA erklärte DGHS-Vorstand Eugen Brysch am Montag, dass entgegen der bisherigen Darstellung, Versicherte derzeit keine Möglichkeit hätten, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzt:innen oder Apotheken zur Einsicht freizugeben. So könne bspw. ein Orthopäde erkennen, dass ein Patient psychotherapeutisch behandelt werde, selbst wenn dieser die entsprechende Information nur für neurologische Fachärzt:innen freigegeben habe. Brysch forderte daher, die künftige Bundesregierung müsse die Einführung der ePA aussetzen, bis eine differenzierte Zugriffskontrolle gewährleistet sei.

Quelle

  • Wie findet Ihr es, dass für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wurde, sofern sie nicht widersprachen?
Eher positiv 43%
Sehr negativ 20%
Sehr positiv 15%
Eher negativ 15%
Unentschieden 7%
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