Tätlicher Angriff & Widerstand geg. Beamte Wie wahrscheinlich ist ein Maßregelvollzug ins Gefängnis?Bewährung möglich?!?
Hi Hi in meinen vorherigen Post habe ich bereits die Sachlage und den Vorfall der Person erläutert, falls wer konkretere Angaben möchte, zur folglichen Situation.
Hier nochmal kurz erklärt Person A wurde angezeigt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. An folgenden Abend war Person A stark alkoholisiert, Promille bei 1,7 auf den Heimweg mit Ihrem Freund. Als Krankenwagen und Polizei eintrafen( Freund war besorgt um Sie) und Person A anfing wild um sich zu schlagen und zu schreien.
Person A hat eine postraumatische Belastungsstörung, wegen Gewalt- und Vergewaltigungs- Delikten diagnostiziert bekommen und leidet zudem an einer Boderline Persönlichkeitsstörung. (BPS soll nicht ausreichend genug sein um von einer Schuldunfähigkeit sprechen zu können)
Vorstrafe besteht eine aufgrund einer ähnlichen Anzeige zu Coronazeiten.
Mittlerweile weiß ich das eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, sogenannte Forensik, deutlich schlimmer wäre. Allerdings auch nur ausgesprochen werden würde sollte von einer dauerhaften Fremdgefährdung von Person A ausgegangen werden können und sie bei genannten Vorfall als schuldunfähig gesehen werden würde.
Sollte man strategisch dem entgegen arbeiten wäre es möglich eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und gewissen Auflagen(bsw Therapie, Betreuer etc) als Ergebnis erhoffen zu können, oder ist dies eher als unrealistisch zu betrachten ?!
Danke für jeden der sich die Zeit genommen hat bis hier her zu lesen und für jede Antwort 🌷🙏🏻
Als kleine Ergänzung um weitere Missverständnisse zu vermeiden. Person A befindet sich derzeit schon in ambulanter therapeutischer Behandlung, einer Skillsgruppe speziell für Boderlineerkrankte. Sie war zur Krisenintervention bereits auch schon stationär zur Therapie in Kliniken. Zudem wurde bei einem weiteren Klinikaufenthalt, wenige Monate nach genannten Vorfall, auch die Belastungsstörung diagnostiziert und selbstverständlich ist dementsprechend eine Traumatherapie vollstationär geplant.
2 Antworten
Sollte man strategisch dem entgegen arbeiten
Ganz ehrlich? Wenn es nur um Strategie geht und kein aufrichtiges Interesse an einer Therapie - und zwar aufgrund der Vielfältigkeit der Probleme und Einschränkungen gerade im Alltag und nicht nur im Zusammentreffen mit der Polizei - besteht, dann fährt die Person halt auch ein.
Wer seine Probleme nicht lösen will, muss halt mit den Konsequenzen leben.
Ich glaube ich habe das dann etwas falsch rüber gebracht. Person A befindet sich bereits in Therapie, stationär zur Diagnostik war sie kurz nach benannten Vorfall wo die Belastungsstörung diagnostiziert wurde. Ebenfalls zu einer Krisenintervention und aktuell ambulant in Behandlung in einer Selbsthilfegruppe speziell für Boderliner.
Da sich die Angriffe auf Polizeibeamte und sogar rettungspersonal gehäuft haben, gilt hier mittlerweile "Null-Toleranz" Hoffentlich gibt es KEINE Bewährung