Mal angenommen euer nachbar kommt reklamieren weil er (auch nach 22uhr) eure schritte hört und wenn ihr mal eine schublade auf und zu macht
A: ich würde weiterlaufen wie bisher
B: immer rücksicht nehmen und auf zehenspitzen gehen
C: rücksicht aber nur in mittags und nachtruhe und sonntags
D: rücksicht mittag und nachtruhe ohne sonntag
E: nur nachtruhe
Frage: gilt das als ruhestörung wenn der nachbar eine schublade hört und kann ich dann gekündigt werden?