Was tun wenn ein Nachbar auf Leinenzwang besteht?

Privatweg, kein genereller Leinenzwang in der Gemeinde (BW).

Bis zur öffentlichen Straße darf mein junger Hund unangeleint laufen. Achte darauf, dass er niemanden belästigt und sich nicht mehr als 5 m von mir entfernt. Bis auf einen Nachbarn sind alle Eigentümer meinem Hund zugetan.

Vor 2 Tagen wurde ich vom Fenster aus von diesem Herren in bedrohender Tonart aufgefordert den Hund anzuleinen. Er verwies auf Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und dass es Ärger geben würde, wenn ich dem nicht Folge leiste. Daraufhin verwies ich ihn, ohne mich im Ton zu vergreifen, auf Nutzung eines Privatweges. Winkte im Weitergehen zu und pfiff ein Lied. Eine Schimpftirade kam hinterher. Nach wenigen Metern wurde an der öffentlichen Straße angeleint.

Gestern kam ein Einschreiben von dem Herren. Habe es noch nicht geöffnet und möchte es am liebsten zurückschicken. Wird nichts Gutes darin stehen.

Vor 6 Jahren hat sich der Mann schon einmal mit einem Hupkonzert und irrem Gebrüll merkwürdig verhalten. Mein alter kranker Doggerich lief an ihm vorbei um die Nachbarshündin zu begrüßen. Bei nächster Gelegen sprach ich ihn damals auf sein fragwürdiges Verhalten hin an. Erklärte, dass mein Hund keine Gefahr sei, keinerlei Interesse an ihm hat und entschuldigte mich, falls er erschrocken wäre. Im Gegenzug wurde ich beschimpft, mit Anzeige bedroht usw., wenn ich die (nicht vorgeschriebene) Leinenpflicht nicht einhalte.

Ich will keinen Stress, nehme Rücksicht und bin eher übervorsichtig. Leine bei Fremdhundebegegnungen und Personen- etc. stets an, auch auf unserem Privatweg.

Wie verhalte ich mich am besten in Zukunft dem Herrn gegenüber? Natürlich kommt es mir auf die paar Meter ohne Leine nicht an und werde anleinen.

Was mache ich mit dem Einschreiben?

Mich ärgert die ganze Sache. Da zieht ein Städter aufs abgelegene Ländliche und kommt mit den Gepflogenheiten nicht klar.

Hund, Recht, Leinenzwang, Nachbarn, Privatgrundstück
Welche nächst höhere Stelle gibt es über dem Betreuungsgericht in Deutschland? bzw. was kann man in diesem Fall machen?

Sachverhalt: Ein Mitglied meiner Familie hat aufgrund des Alters und einer Erkrankung eine Person die über alles Entscheidet / alles koordiniert etc. (Diese Person ist eine Anwältin). Diese ist für: die Finanzen, die Häuser sowie die Koordination der Pflege für diese Person zuständig. Sie wurde vom Betreuungsgericht hierfür beauftragt. Nun ist es jedoch so, dass diese Person, die über alles entscheidet, nachweislich Fehler, zulasten der zu betreuenden Person macht. Z.b Sie hat es nicht im Griff, dass Pflegepersonal zu koordinieren! Damit meine ich: z. B. wenn eine Pflegekraft wechselt, sie hat es nicht im Griff, bei der Firma sich rechtzeitig um eine neue zu bemühen, des Weiteren bekommt sie es nicht hin, eine vernünftige Nebenkostenabrechnung zu erstellen bzw. der Hausverwaltung, die sie selbst installiert hat, alle nötigen Unterlagen zu übersenden, damit die Hausverwaltung diese erstellen kann. Sie gibt uns keinen Termin bei sich, um mit Ihr sprechen zu können. Wenn Sie etwas nicht weiß, über die von Ihr zu betreuende Person, schreibt sie E-Mail,s auf die man schnell antworten soll. Sie lässt sich ohne Ende Zeit für die Beantwortung von Fragen oder die Klärung von Problemen.( in Bezug auf die Person). Auch hält sie es nicht für nötig, auf unseren Wunsch hin, uns einen Persönlichen Termin bei Ihr zu geben. Sie hat, so sagt sie: Keine Zeit bzw. geht darauf nicht ein! Das Pflegegericht sieht jedoch keinen Fehler hier. (Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus) was kann man machen. Fakt ist, die demente Person zahlt die ganze Sachen selbst, aber es wird nachweislich nicht zum Wohle dieser Person gehandelt. Muss man in dieser Sache" schlechten Geld" noch gutes hinterherwerfen, um dieses zu klären? (Vor Gericht ziehen, ein Anwalt aufsuchen)

Pflege, Demenz, Geld, Deutschland, Politik, Recht, Betreuung, Macht
Wischtest am Flughafen direkt?

Hallo,

wir hatten vor kurzem eine ziemlich merkwürdige Erfahrung.

Ich habe vor einiger Zeit meine Mutter zum Flughafen nach Amsterdam gebracht. Während sie in der Schlange am Check-In Schalter wartete kam eine Mitarbeiterin des Flughafens (bzw. des Sicherheitspersonals) zu ihr und fragte sie sehr detailliert über ihre Reise aus. Plötzlich und ohne Ankündigung wischte Sie dann mit einem Gegenstand recht grob an der Kleidung über einen Ärmel meiner Mutter und ging sofort ohne Kommentar weg. Wir haben schon ziemlich erschrocken. Danach kam Sie wieder und stellte noch einige allgemeine Fragen und meine Mutter konnte ihr Gepäck normal aufgeben. Eine Erklärung haben wir nicht bekommen.

Natürlich ist es mir bewusst und ich finde es richtig, dass es Kontrollen an Flughäfen gibt und man ggf. auch Fragen gestellt bekommt, ist ja alles vernünftig. Einen Wischtest musste ich auch mal machen, jedoch nur an meinen Laptop und es wurde auch gesagt und fand in der normalen Sicherheitskontrolle statt.

Ich fand hier in diesem Fall das Verhalten der Mitarbeiterin auch sehr respektlos und unangemessen, da sie auch recht unfreundlich gegenüber uns war. Wir hatten ja nichts zu verbergen und wenn Sie uns gefragt hätte, hätten wir auch gerne einem Wischtest oder einer Kontrolle zugestimmt.

Meine Frage ist daher, ob sowas mittlerweile normal ist oder ob jemand ähnliche Erfahrungen hatte.

Reise, Flughafen, Sicherheit, Recht, Fluggesellschaft, Kontrolle, Vielflieger, Check-in, Flughafenkontrolle
Darf der Lehrer "mein Eigentum" im Klassenraum behalten?

Hallo liebe Community,

Kurze Erklärung: Ich vollführe zurzeit die 12. Klasse einer IT-Hochschule, an der das Fach der Mikrocontroller-Programmierung unterrichtet wird. Hierzu hat uns die Schule am Anfang des 11. Schuljahres um einen Geldbetrag gebeten, um die nötigen Materialien zu kaufen (Steckboard, kleines Set mit Widerständen, LED's, usw. Und natürlich auch den Mikrokontroller). Hierbei ist kein Preisnachlass durch Massenkauf oder ähnlichem entstanden, wir haben also den vollen Preis für die Materialen bezahlt und hätten dies also einfach privat tun können. Wenn ich mich nicht irre, ist das ganze dann ja eigentlich das Eigentum dem jeweiligen Schülers, richtig?

Nun Folgendes: In der 11. Klasse hatten wir in dem Fach einen anderen Lehrer, welcher uns erlaubt hat, die Mikrokontroller mit nach Hause mitzunehmen. Wer möchte, konnte sie auch in der Schule lassen. Jedoch in der 12. Klasse hatten wir einen Lehrerwechsel. Dieser besagte neue Lehrer erlaubt uns nun nicht mehr, unsere Mikrokontroller mit nach Hause zu nehmen, um dort weiter zu üben oder Hausaufgaben zu machen, da er angeblich schlechte Erfahrung gemacht habe, seine vergangenen Schüler hätten die Mikrokontroller immer zuhause gelassen.

Wir haben schon sehr viel mit ihm argumentiert, dass die jeweiligen Schüler dann einfach Pech hätten, wenn sie ihre Mikrokontroller nicht mitnehmen und somit nicht im Unterricht mitarbeiten können oder, dass es eben unser Eigentum ist. Beides interessiert ihn nicht wirklich, er geht dem Gespräch dann immer mit einer kurzen Antwort aus dem Weg, stellt sich stur und protestiert weiterhin gegen das Mitnehmen. Das ganze haben wir auch danach schon mit unserem Klassenlehrer besprochen, dieser meinte, dass wir erneut mit dem Lehrer reden sollen, dass das so nicht ginge, da es unser Eigentum ist. Tja, der Lehrer stellte sich immernoch stur. Den Fakt, dass wir ohne Mikrokontroller überhaupt keine Hausaufgaben machen können, weil wir unseren Code somit nicht auf Fehler überprüfen können, spielt bei ihm auch keine Rolle. Daraufhin habe ich meinen Mikrokontroller einfach mal mitgenommen, weil es mir einfach gereicht hat. Der Lehrer ist gefühlt jede 2. Wochen krank und wir bekommen somit nicht genug Vorbereitung auf die Arbeit, da würde ich gerne Zuhause weiter üben. Als kleines Beispiel: Wir schreiben in 2 Wochen eine Klausur und hatten innerhalb der letzten 6 Wochen 12 Stunden mit ihm, also 2 Mal die woche. Von diesen Stunden war der Lehrer nichtmal 5 Mal da. Die Konsequenz, dass ich meinen Mikrokontroller einfach mitgenommen habe, obwohl dies ja nicht erlaubt war: 2 Schulstunden nachsitzen und einen Eintrag in Klassenbuch.

Meine Frage: Wer ist im Recht? Darf der Lehrer es verbieten, unsere Mikrokontroller mitzunehmen? Oder ist es unser Eigentum und wir dürfen das entscheiden?

Schule, Recht, Eigentum, Lehrer, Material

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