Darf ein Schüler wegen verletzungsbedingter Aggression von der Schule geworfen werden?
Junge 12 Jahre 5 Klasse Gymnasium Frontalhirnschädigung nach Wiederbelebung. Im normalen Umgang normales Verhalten aber beleidigt man ihn spuckt er, schlägt man ihn dreht er völlig durch
Streit mit Gleichaltrigem aus Klasse 7 ärgert ihn wegen der 2 verpassten Jahre. Der Andere schlug zuerst zu danach prügelte er auf ihn ein bis Lehrer kamen und ihn zurück rissen. Der Andere mit blauen Flecken übersäht, aufgekratze Arme, ein paar ausgerissene Haare, angespuckt und Kleidung zerrissen
Dürfen die ihn von der Schule werden obwohl er nachgewiesener Weise nichts für sein Verhalten kann ?
11 Antworten
Es geht nicht darum, ob er etwas für sein Verhalten kann, sondern darum, ob er für einen normalen Schulbetrieb zumutbar ist. Das kann dir hier aber niemand sagen, weil keiner weiß, wie es genau abgelaufen ist.
Du verteidigst ihn hier immer damit, dass er "angegriffen" wurde. Aber was heißt "Angreifen"? Wenn der andere prügelnd auf ihn losging und dein Sohn (ich geh mal davon aus, dass er das ist) sich nur verteidigt hat, wird er deshalb wohl nicht von der Schule geworfen. Wenn der andere ihn aber verbal beleidigt hat, er ihn darauf angespuckt hat, worauf der andere ihm einen Schubser gab, was dann dazu führte, dass er ihn so zugerichtet hat wie oben beschrieben, hat die Schule allen Grund, ihn auszuschließen.
Allgemeiner gesagt: Wenn er unverhältnismäßig reagiert, vielleicht andere anspuckt, sobald er sich auch nur durch irgendeine Kleinigkeit beleidigt fühlt, oder sofort auf den kleinsten Rempler mit übermäßiger Gewalt reagiert, muss die Schule die anderen Kindern vor ihm schützen. Das wäre dann eben ein Grund, in rauszuwerfen. Aber das wird dir die Schule, die weiß, was wirklich passiert ist, dann auch entsprechend begründen. Hier allein auf der Grundlage der Informationen, die wir von dir haben, kann dir leider niemand eine hilfreiche Antwort geben.
Diese verbale Äusserung ist lächerlich. Inwiefern das als Beleidigung aufgefasst wird, verstehe ich nicht. Niemand ist für seine Eltern verantwortlich (wie auch?), und die Mutter ist NIemandem Rechenschaft über ihre Berufswahl schuldig.
Einen körperlichen Angriff darf man abwehren. Aber eben nur solange, bis er abgewehrt ist. Wer nicht imstande ist, die Grenze zu kennen, stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Nun, wenn es so war, sollte er deswegen nicht aus der Schule geworfen werden, weil er sich nur verteidigt hat. Sich gegen physische Gewalt mit phyisischer Gewalt zu wehren, ist jederzeit erlaubt, solange es verhältnismäßig ist. Aber das entscheiden nicht die Leute hier im Forum, sondern die Schule. Die muss es dann aber auch entsprechend begründen. Und du kannst natürlich Widerspruch einlegen, wenn du anderer Meinung bist.
Dass er nichts für sein Verhalten kann, spielt in dem Zusammenhang gar keine Rolle. Wenn er durch sein Verhalten eine unberechenbare Gefahr für andere darstellt, ist er für die Schule nicht tragbar, erst recht nicht, wenn sicher ist, dass er keine Kontrolle hat und auch nicht erwerben kann. Er wird dann auf eine Schule gehen müssen, wo man mit so einer "Behinderung" umgehen kann. Und das wäre dann auch besser für ihn. Er könnte dort pädagigisch besser betreut werden.
Im normalen Umgang hat er sich 100% unter Kontrolle. Was kann denn dafür dass andere meinen ihn angreifen zu müssen ?
Oben steht, dass er bereits durchdreht, wenn man ihn beleidigt und das geht nicht. Und auch sonst darf er sich verteidigen,aber nicht Leute kaputtschagen, egal, wie der Umgang ist.
Er schlägt nicht grundlos zu. Er schlägt auch nicht zu wenn man ihn beleidigt dann spuckt er höchstens. Er hat auch nie auf Kopf oder Hals eingeschlagen ganz im Gegensatz zu dem anderem der ihn mitten ins Gesicht geschlagen hat
"Normaler Umgang" beinhaltet unter Schülern auch mal "dissen" etc. und wenn der Schüler damit nicht umgehen kann, erfüllt er sichlicht und ergreifend nicht die Anforderungen.
Etwas salopp ausgedrückt: Ohne Arme wirst du es als Tischler schwer haben.
Dürfen wahrscheinlich schon, aber ich finde es auch nicht ganz gerecht. Warum müssen ihn die anderen auch beleidigen und schlagen? Das ist doch das Allerletzte. In einer Schule sollte doch das (psychische und körperliche) Wohl eine jeden Schülers geschützt werden. Auch das des Frontalhirngeschädigten. Würde da mehr darauf geachtet werden (und vor allem eingegriffen), wäre es vielleicht nie zu einem Angriff gekommen und somit auch nicht zu einer Gegenreaktion und der Geschädigte hätte als ganz normaler Schüler gegolten. Ich finde die Zustände bezüglich Mobbing generell katastrophal an österreichischen und deutschen Schulen. Ich finde das hat auch viel mit der Feigheit mancher Lehrer zu tun, zu handeln. Die stellen sich dann auch auf die Seite der Mehrheit, obwohl es eigentlich die falsche ist. Wenn der Schüler sonst keinen Intelligenzschaden hat und über die Kompetenzen verfügt, die in einem Gymnasium benötigt werden, warum soll er dann nicht da hin gehen? Eine Sonderschule finde ich persönlich unpassend, da der Schüler ja nicht dumm geworden ist.
Und überhaupt zum Thema Gefahr für andere: Die Mobber sind jetzt keine Gafahr oder? Sie haben ihn schließlich auch geschlagen, wenn auch vielleicht nicht so fest. (Bleibt aber trotzdem inakzeptabel.) Wenn sie ihn nicht physisch gefährden, dann halt psychisch - oder in diesem Fall, laufbahnspeziefisch/sozial.
Meine Meinung.
Ja, Sonderschule wäre besser, da ist er unter Gleichgesinnten.
Am Ende kriegen das die Eltern der anderen Kinder mit und der Junge würde Probleme kriegen.
Im normalen Umgang hat er sich 100% unter Kontrolle. Er soll jetzt also ein wertlosen Schulabschluss bekommen weil andere nicht aufhören ihn anzugreifen
Die anderen Schüler müssen vor ihm geschützt werden. Willst Du verantworten, dass es Schwerverletzte oder gar Tote gibt?
Die Mobber schützen und das Mobbingopfer schmeißen willst du das verantworten ?
Wenn mich jemand beleidigt, darf ich den auch nicht schlagen! Das gilt für alle Menschen, die am öffentlichen Leben Teil haben. Wenn er das nicht getan hätte, hätte man den Mobster von der Schule verweisen können. Hier in Deutschland ist, Gott sei Dank, die Selbstjustitz seit dem Mittelalter verboten.
Der Andere nannte ihn H****sohn und schlug ihm mitten ins Gesicht. Der hätte ihm die Nase brechen können