GEZ schickt keine Gebührenrechnung aber später dann einen Mahnbescheid mit 8 € Mahngebühr . An wen kann ich mich wenden? GEZ besteht auf Zahlung?

4 Antworten

Es geht hier um einen Beitrag zur Nutzungsmöglichkeit von öffentlich-rechtlichen-Rundfunk, der pro Wohneinheit erfasst und abgerechnet wird.

Jeder dei eine Wohnung bewohnt ist zahlungspflichtig per Landesgesetz dem sogenannten Rundfunkbeitragstaatsvertrag.

Möchtest du zahlen oder willst du nicht zahlen? Willst du nicht zahlen wird möglicherweise der Beitrag vom Amt oder Gerichtsvollzieher vollstreckt.

Zahlungserinnerung, Mahnung, Festsetzungsbescheid, Vollstreckung. Man muss ab dem Bescheid dann seine Rechtsmittel einsetzen um Zeit zu bekommen.

Wenn du deine Zahlungen verzögerst wirst du mit Mahnungen belastet. Diese sind gegebenfalls gar nicht angekommen...das kann die später den Po retten. Denn wenn es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, dürfen Mahngebühren die nicht zugestellt wurden, nicht vollstreckt werden bzw. müssen separat vollstreckt werden.

Wenn du boykottierst spielst du nur auf Zeit, das kostet dich auch Zeit und paar Euros und du musst ggf. irgendwann trotzdem zahlen. Doch der Boykott zeigt, dass dir dein Rechtsempfingen etwas mehr Geld wert ist und es bremst die Behörden.

Der Beitragsservice wird auf die Zahlung bestehen bleiben

Wer bereits einmal einen Festsetzungsbescheid bekommen hat, bekommt keine Rechnung mehr. Die Rechnung ist nämlich nur eine Serviceleistung des Beitragsservice, auf die man keinen Anspruch hat. Der Rundfunkbeitrag wird nämlich kraft Gesetzes fällig und nicht aufgrund einer Rechnung. D. h. du musst dich selbst um die pünktliche Zahlung kümmern.

Das geht am besten, wenn man einen Dauerauftrag einrichtet. Dazu müsstest du aber wissen, zu welchem Zeitpunkt deine Zahlung innerhalb eines 3-Monatszeitraums fällig ist. Dieses Problem umschiffst du mit der Einrichtung einer SEPA-Lastschrift. Dann kann einem eine Säumnis nicht mehr passieren.

Es gibt keinen Mahnbescheid vom Beitragsservice! Vielmehr kommt zuerst ein Beitrags-/Festsetzungsbescheid. Darin wird zwingend (gesetzlich vorgeschrieben) auch ein Säumniszuschlag (also auch keine Mahngebühr) von 8 € festgesetzt. Erst wenn du hierauf nicht zahlst, kommt eine Mahnung. Zahlst du auch hierauf nicht, so kommt die Vollstreckung mit Gerichtsvollzieher oder ähnlichem.

Gegen den festsetzungsbescheid könntest du beim Beitragsservice innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der würde dir aber nichts helfen (s. die Erklärung oben). Also schnell zahlen, damit es nicht noch teurer wird und die Lastschrift einrichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast keine Wahl, du musst das zahlen. Selbst das Bundesverfassungsgericht oder der EUGH werden dir nicht helfen.


ulikon 
Beitragsersteller
 13.01.2019, 18:08

Verdammte Mafia. Ich trete aus. 😠😂

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