Liefertermin um 4-5 Wochen überzogen?
Leute, ich koche vor Wut. Ich hab am 19. Dezember etwas bestellt. Auf der Homepage stand jedoch, dass der Artikel erst am 2. oder 3. Januar lieferbar ist. Das ist schon schlimm genug, etwas sehnsüchtig haben zu wollen und dann noch 2 Wochen darauf warten zu müssen. Aber gut, war dann nun mal so.
Dann 3. Januar super happy, voller Vorfreude, dass die Bestellung in den kommenden Tagen kommen müsste.
Pustekuchen. Ich ruf vor ein paar Tagen an, wo sie denn bleibt, da heißt es plötzlich lieferbar erst am 23. Januar. Da war ich schon richtig sauer. Heute bekomm ich dann ne E-Mail "lieferbar Anfang Februar", also nochmal 4-5 Wochen auf den eigentlichen Liefertermin vom 3. Januar drauf.
Ich könnt so kotzen. Dürfen die das??
3 Antworten
Es steht dir frei, zu stornieren und woanders zu kaufen. Was willste sonst machen?
Da bin ich aber froh, dass mir das frei steht. Scheinbar kann ich nix dagegen machen. Trotzdem ist es ne Frechheit
Die werden halt die Ware von Ihrem Zulieferer / Hersteller nicht bekommen haben. Schon mal drüber nachgedacht, dass zwischen Weihnachten und dem 6. Dezember viele Firmen geschlossen haben und auch Speditionen nur eingeschränkt fahren?
Das Wetterchaos im Moment besorgt den Rest.
Ich glaube nicht, dass die die Bestellung extra zurückhalten um dich zu ärgern.
Einfach mal etwas gelassen bleiben und die Sachen locker sehen. Außerdem hat fast jeder Firma in den AGB stehen, dass alle Liefertermine unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung stehen.
Das kann sich aber aufsummieren. Wenn vom Rohmaterial-Lieferanten über denn Hersteller bis zum Händler jeweils irgend was nicht klappt.....
Einfach mal locker bleiben....
Dürfen die das??
Die Frage ist natürlich hypothetisch ;-)
Das kommt sehr darauf an, was Du da bestellt hast. Aber mal egal.
Ansonsten hast Du sicher immer nur einen unverbindlichen Termin bekommen. Den müsstest Du erst einmal fixieren. Und solange der nicht überzogen ist, hast Du rechtlich keine Handhabe. Im Moment würde ich denen noch 14 Tage geben. Egal, was in dem E-Mail stand. Wenn Du dann nichts hast, dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Evtl. kannst Du dann auch Schadenersatz fordern. Aber dazu muss natürlich ein nachweislicher Schaden entstanden sein. Mehr geht nicht.
Zwischen dem 2. Januar und Anfang Februar liegen 4-5 Wochen und da ist keine Weihnachtszeit dazwischen. Und tut mir leid, aber "schlechtes Wetter" wird wohl kaum der Grund für 4-5 Wochen Verspätung sein