Kann im erweiterten Führungszeugnis ein Eintrag sein, wenn im Bundeszentralregister-Auszug KEIN Eintrag mehr ist? (wurde 2007 wegen Kinderpornografie verurteilt (30 TS), dieser Eintrag war 5 Jahre lang im Bundeszentralregister, mittlerweile ist das Bundeszentralregister OHNE Eintrag)
Weil ich würde mich gerne als Erzieher bei einer Kindertagesstätte bewerben (hab Erzieher gelernt), jedoch wollte ich fragen, ob das möglich ist mit dieser Vorstrafe bzw. ob man diese Vorstrafe noch in irgendeinem "erweiterten" Führungszeugnis sieht?