wegen Verleumdung und Falschaussage bei der Polizei ?
eine Frau hat mich damals schwer beschuldigt, sie sexuell genötigt zu haben , was sich als falsch erwies also das Verfahren gegen mich wurde dann eingestellt 170 Abs. 2 unseren Anwalt haben wir dann selbst bezahlt auch noch. Ich konnte nachweisen, da ich nicht im Klassenbuch als fehlend aufgeschrieben wurde , dass ich nicht zum Tatzeitpunkt am Tatort gewesen bin ( Innenstadt ). Sie hat damals die ganze Schule auf mich gehetzt und mich als Mädchenbegrapscher dargestellt.
Wenn ich die Person irgendwo sehe erzählt sie weiterhin Lügen über mich dass ich sie begrapscht hätte und so etwas. Meine Eltern haben sie zwar nicht angezeigt, aber Falsche Verdächtigung ist doch ein Offizialdelikt, warum wird dann nicht von Amts wegen gegen sie ermittelt?