Darf mein Vater mir meinen PC wegnehmen wenn ich umziehen will?
Meine Eltern sind getrennt und ich (17) wohne bei meinem Vater und will zu meiner Mutter ziehen. Jedoch will mein Vater mich meinen PC, welchen ich zum Geburtstag bekommen habe, nicht mitnehmen lassen. Darf er das?
5 Antworten
Kann er - denn er war wohl derjenige, der ihn Dir zum Geburtstag geschenkt hat. Ob ich, Du oder Andere das in Ordnung finden oder nicht - steht hier nicht zur Diskussion.
Ich - würde das Teil einfach mitnehmen, anstatt lange herumzudiskutieren.
Nach § 530 BGB darf ein Schenker ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „[…] Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.“
Nur ein grober Undank liegt hier explizit nicht vor.
Ja, das darf er:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html
Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
Nein, darf er nicht, wenn es ein Geschenk war ... watum nur immer dieser haltlose Unfug.
Es geht nicht darum, ob es ein Geschenk war oder nicht. Er ist minderjährig und der Vater kann das als Erziehungsmaßnahme durchgehen lassen.
Er könnte seinem Kind auch das Smartphone wegnehmen, dass es sich selbst gekauft hat.
Wenn das gegenteil beweisen kannst, dann bitte mit Quelle
- Kernerfahrung ist, dass man selbst mit besten Quellen die Leute nicht von irrigen Meinungen abbringen kann. Aber grundlegender Hinweis: Das BGB (Schikaneverbot) verbietet die schikanöse Ausübung eines Rechtes.
- Es handelt sich nicht um eine Erziehungsmaßnahme, sondern um den Umzug in einen anderen Haushalt; ganz andere Hausnummer.
Bei den 7 bis 17 Jährigen kommt es also darauf an,ob sie durch die Schenkung lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen. In diesem Falle können Sie im Rahmen von § 1629 Abs. 1 BGB von ihren beiden Eltern vertreten werden.
Auszug aus http://www.drmickel.de/pdf/Schenkung_an_Minderjaehrige.pdf
Die Schenkung eines Computers beinhaltet somit keinen rechtlichen Vorteil des Minderjährigen und unterliegt damit auch nicht der Personen- und Vermögenssorge der Eltern. Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen :)
Ich bin bzgl. der genauen Paragrafen nicht so firm und hätte wühlen müssen, eine wie schon erwähnt meist vergeblich Arbeit ... die du mir dankenswerterweise erspart hat
Sorry, aber die Begründung die du hier geliefert hast passt hinten und vorne nicht. Auch wenn die Schlussfolgerung "Vater darf das nicht tun" natürlich korrekt ist.
https://www.youtube.com/watch?v=WAPidbT1gco
Wie immer ist es eine Einzelfallentscheidung und kann aus den Fakten hier im Beitrag nicht rausgelesen werden.
Vielleicht macht der Vater das aus erzieherischen Maßnahmen und nicht aus wirtschaftlichem Interesse.
Das ist reine Spekulation. Wir haben nur die Info: 17-jähriger will ausziehen und deshalb will Vater ihm den seinerzeit geschenkten PC wegnehmen. Aufgrund dieser Information können wir sagen, ob er das darf oder nicht.
Wir können auch spekulieren, ob die Eltern dem FS seit Jahren das Leben zur Hölle machen und er deshalb ausziehen will. Das Wegnehmen des PCs wäre dann nur eine weitere Schikane. Sähe der Fall dann anders für dich aus?
Gut, das PDF beruft sich vorrangig auf die Schenkung von Immobilien, lässt sich aber m. E. ohne Weiteres auf den o. a. Fall anwenden.
Mein Vater hat mir den PC am Tag vor 2 Referaten entwendet, wodurch ich 2 6er geschrieben habe. Und ich bin nicht süchtig (ca. 1 Stunde am Tag). Ich hab also ehrlich gesagt keine Ahnung warum er mir überhaupt weggenommen wurde, aber eine erzieherische Maßnahme war es nicht.
Nein, es geht dort schlichtweg um was anderes. Nämlich um das Thema wann eine Schenkung der Eltern an das Kind überhaupt rechtskräftig getätigt werden kann (bezüglich nicht vorhandener/beschränkter Geschäftsfähigkeit).
Du schriebst:
Die Schenkung eines Computers beinhaltet somit keinen rechtlichen Vorteil des Minderjährigen
Das Gegenteil ist der Fall. Die Schenkung des Computers ist ausschließlich mit einem Vorteil verbunden ist. Daher bedarf es keines Ergänzungspflegers.
Das hat mit dem Thema "darf Papa den Computer wegnehmen?" aber nichts zu tun.
Nein, das darf er nicht denn du hast ihn geschenkt bekommen und es ist dein Eigentum
Wenn dieser PC in deinem Eigentum steht, dann darf er ihn nicht behalten.
Er dürfte ihn zwar für eine bestimmte Zeit wegsperren, wenn du Unfug dammit machst, weil das eine erzieherische Maßnahme ist, aber an dein Eigentum darf er grundsätzlich nicht ran, denn es handelt sich ja um ein Gebrauchsgut, das seinen Wert im Lauf der Jahre so und so verlieren wird.
Wer hat dir diesen PC geschenkt? Den Vater etwa? Selbst dann hat er kein Anrecht mehr darauf, auch wenn er mit "grobem Undank" argumentiert. Denn das ist Unfug.
Pack das Teil einfach ein und schaffe es weg! Er kann ja dann auf Herausgabe klagen.
Nein, darf er nicht. Qua Geschenk dein Eigentum, über welches dein Vater keine Vermögensfürsorge ausüben kann, vor allem nicht, weil diese nur gemeinschaftlich ausgeübt werden kann. mehr ausüben kann
Dann zeig mir doch bitte mal das zugehörige Gesetz im BGB, ja?