Zahlt das Arbeitsamt Umschulungen für nicht EU-Bürger?
Guten Morgen liebe Sorgen !
Meine Freundin ( Ukrainerin ) ist seit 1 1/2 Jahren als Au-Pair in Hamburg und lebt bei einer Gastfamlie. Natürlich will sie gerne Fuß fassen in Deutschland und ich habe mich natürlich bereits über die sog. Blue'card Jobs belesen welche u.a. einen Fachkräftemangel in der IT-Branche beschreiben. Da ich derzeit selbst in einer Umschlung zum Fachinformatiker für Systemintegration stecke wollte ich einmal gerne wissen ob das Arbeitsamt / Jobcenter auch für sie eine Umschlung bezahlen würde?
Liebe Grüße und einen schönen Montag
7 Antworten
Nein. Nicht in dem Fall. Sie hat keinerlei Ansprüche auf eine "Umschulung".
Umschulung von WAS denn? Au Pair ist kein Beruf...
Eine Umschulung bekommt man, wenn man im erlernten Beruf keine Anstellung findet.
Für eine Umschulung müsste sie zuerst mal eine Ausbildung machen.
Es sollte möglich sein, DIESE zu machen, aber halt nicht auf Kosten des Arbeitsamtes/Jobcenters (Arbeitsam, also Agentur für Arbeit, schon mal GAR NICHT, dazu muss sie 2 Jahre eingezahlt haben , UND eine bestimmte Zeit arbeitslos gewesen sein. AUCH für Hartz 4 muss sie ohne Arbeit sein. Solange sie noch Geld verdient, auch als AuPair, gibt keine staatliche Umschulung.
Mit dem neuen Einwanderungsgesetz sollte sich eine Möglichkeit finden. Ich kenne das zear noch nicht wirklich, aber wenn deine Freundnin hier eine Ausbildung macht, oder ein Studium absolviert, sollte einer Aufenthaltsgenehmigung für die Zeit Nichts im Wege stehen.
Zuerst müsste mal geklärt werden ob eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis möglich ist.
Und dabei wäre es hilfreich, wenn du evt. die erforderlichen Kosten übernimmst und sie auch bei dir einziehen kann.
Und bevor man eine Umschulung machen kann, benötigt man zuerst einmal eine Ausbildung!
Au-Pair ist nicht gedacht als Einstieg in einen dauerhaften Aufenthaltstitel.
Leider haben wir auch kein Einwanderungsgesetz, das klare Regeln für eine Zuwanderung zum Arbeiten vorgibt. Das einzige das es gibt, ist das Programm für Spitzenkräfte (i.d.R. Ingenieure) die eine Job mit 50k Jahreseinkommen vorweisen können. Das ist aber nicht Sache des Arbeitsamtes, und auch nicht durch eine Kurzschulung zu erreichen. Da wäre ein richtiges Studium die Bedingung.
Mein Nachbar ist Moldavier und lebt von Leistungen nach dem SGB II. Er war dort Jurist ist so ungefähr acht Jahre hier und macht seit dem Sommer eine Umschulung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Er spricht gebrochen deutsch.
Für ITler sind natürlich auch Kenntnisse der englischen Sprache wichtig. Ausgebildete ITler und Ingenieure werden hier immer gesucht.
Also: Keine Leistung ohne Antrag.
Nein, da eine Umschulung gar nicht möglich ist.
Es ist der Aufenthaltstitel zu prüfen und dann eine Ausbildung zu beginnen.
Als Frau könte sie es aber eher schwer haben in einem Männerberuf. Eine Bekannte "ITSE" wird gemobbt, von den männlichen Kollegen. Vielleicht doch was im Büro?